Stempelabgaben - Emissionsabgabe auf Ausgabe von Wertpapieren

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Stempelabgaben - Emissionsabgabe auf Ausgabe von Wertpapieren

Die Stempelabgaben werden vom Bund als indirekte Steuern erhoben. Sie bestehen aus der Emissionsabgabe, der Umsatzabgabe und dem Versicherungsstempel.

Die Stempelabgaben

Stempelabgaben setzen sich aus drei verschiedene Abgaben zusammen: der Emissionsabgabe (auf Ausgabe von Wertpapieren), der Umsatzabgabe (beim Handel mit Wertpapieren) und dem Versicherungsstempel (auf Prämien von Versicherungen).Die Emissionsbgabe erfasst die - entgeltliche oder unentgeltliche - Ausgabe und Erhöhung des Nennwertes von Beteiligungsrechten in Form von Aktien, Stammeinlagen einer GmbH oder Genossenschaftsanteile. Der Emissionsabgabe unterliegt bspw. die Ausgabe von Aktien bei einer Neugründung einer Aktiengesellschaft, sowie einer nachträglichen Aktienkapitalerhöhung. Die Abgabe beträgt 1,0 % auf inländische Beteiligungsrechte.Die Umsatzabgabe wird auf Käufe und Verkäufe von in- und ausländischen Wertpapieren erhoben, die von inländischen Effektenhändlern getätigt werden. Als Effektenhändler gelten Banken, Anlageberater, Vermögensverwalter sowie Holdinggesellschaften.Der Versicherungsstempel wird auf die Prämienzahlungen für Versicherungen erhoben und ist vom Versicherer zu entrichten.

Die Stempelabgaben im Wandel

Von verschiedenen Seiten im Parlament wird eine Reform der Stempelabgaben, die Wettbewerbsnachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz verursachen, gefordert. Der Bund nahm im Jahr 2013 durch die Stempelabgaben 2,1 Milliarden Franken ein. Sie sollen nun unter Respektierung der Schuldenbremse schrittweise abgeschafft werden. Bereits wurde die Emissionsabgabe auf Fremdkapital per 1. März 2012 abgeschafft. Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ist noch in der Beratung. Ausländische Banken, die Mitglied der Schweizer Börse sind, sind seit dem 1. Juli 2010 von der Umsatzabgabe befreit.

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