Steuerarten in der Schweiz

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Steuerarten in der Schweiz

Die Schweiz kennt eine Vielzahl von Steuern. Ein Überblick verschafft die Unterteilung in Steuerarten, mit unterschiedlichen Unterscheidungskriterien.

Direkte und indirekte Steuern

Direkte Steuern werden vom Gemeinwesen direkt von den Steuerpflichtigen erhoben, sie können also nicht auf andere Steuersubjekte abgewälzt werden, z.B. die Einkommens- und Gewinnsteuer, die jeder Bürger persönlich zu entrichten hat.Indirekte Steuern sind typischerweise die Verbrauchssteuern wie z.B. die Mehrwert-, Alkohol- und Tabaksteuer. Die Steuer wird dabei vom Steuerpflichtigen als Steuersubjekt auf einen Dritten als Steuerträger überwälzt. Ebenfalls indirekte Steuern stellen die Besitz- und Aufwandsteuer, wie z.B. die kantonalen Beherbergungs-, Gastwirtschafts und Motorfahrzeugsteuer, dar.

Subjekt- und Objektsteuern

Die Unterscheidung in Subjekt- und Objektsteuer beruht auf dem Kriterium, der finanziellen Verhältnisse (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) des Besteuerten. Die Subjektsteuern berücksichtigen die individuelle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, z.B. die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die Gewinn- und Kapitalsteuer.Die Objektsteuer dagegen knüpft nicht an die wirtschaftliche Leistungskraft des Steuersubjekts an, sondern belastet gezielt einzelne Steuerobjekte, wie z.B. die Mehrwert-, Verrechnungs- und Stempelsteuer.

Periodische und nicht periodische Steuern

Anknüpfungspunkt ist der Zeitpunkt der Erhebung der Steuer. Periodische Steuern werden in konstanten Abständen erhoben, z.B. die jährlich zu entrichtende Einkommens- und Vermögenssteuer.Nicht periodische Steuern werden auf unregelmässigen Ereignissen erhoben. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer werden einmalig erhoben, sowie die Stempelsteuer bei der Ausgabe von Wertpapieren.

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