Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse/Darlehen in Fremdwährungen gültig ab dem 01. Januar 2013 bekannt gegeben. Genauere Angaben können Sie dem vorliegenden Blogbeitrag entnehmen.
Nebst angemessen verzinsten Vorschüssen resp. Darlehen sind auch unverzinsliche oder ungenügend verzinste Vorschüsse bzw. Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte sowie von Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten Geldleistungen im eigentlichen Sinne und unterliegen der Verrechnungssteuer von 35%. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) regelt eine angemessene Verzinsung der Vorschüsse resp. Darlehen zwischen Kapitalgesellschaften und Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten. Mittels der Definition von Mindest- und Höchstzinssätzen werden Kriterien zur Bestimmung der Marktkonformität einer Leistung festgelegt.Die ESTV hat die anwendbaren Zinssätze für Vorschüsse resp. Darlehen in Fremdwährungen gültig ab dem 01. Januar 2013 definiert. Die genauen Werte sind in diesem Dokument angegeben.Zinssätze für Vorschüsse/Darlehen an Beteiligte oder nahe stehende Dritte in FremdwährungenFür einen Zinssatz der Fremdwährung unter dem Zinssatz für Vorschüsse/Darlehen in CHF (gemäss dem Rundschreiben der ESTV vom 25. Februar 2013) ist mindestens der Letztere zu gewährleisten.Zinssätze für Vorschüsse/Darlehen von Beteiligten oder nahe stehenden Dritten in FremdwährungenEin Zinssatz der Fremdwährung unter dem Zinssatz für Vorschüsse/Darlehen in CHF (gemäss dem Rundschreiben der ESTV vom 25. Februar 2013) ist bis zur Höhe des Letzteren steuerlich zulässig.Genauere Angaben zu den Regelungen und eine explizite Auflistung der geltenden Zinssätze sind im oben verlinkten Dokument zu finden.