Luzern lehnt Erhöhung der Unternehmenssteuern ab

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Luzern lehnt Erhöhung der Unternehmenssteuern ab

Das Luzerner Parlament lehnte die von der Regierung geplanten Erhöhungen der Unternehmenssteuern, im Umfang von CHF 23 Millionen,  ab. Die geplante Minimalsteuer für Unternehmen wurde ebenfalls vom Kantonsrat abgelehnt.

Keine neue Steuer

Bis 2017 will die Luzerner Regierung eine Entlastung des Kantonsbudgets im Umfang von 194 Millionen Franken durchsetzen. Einen wichtigen Beitrag von 15% hätten steuerliche Mehreinnahmen, generiert durch die Erhöhung der Unternehmenssteuer und der Einführung einer Minimalsteuer, ausmachen sollen. Das Ziel ist eine Neuverschuldung des Kantons zu verhindern.Die CVP bekämpfte die Erhöhungen der Unternehmenssteuern vehement mit Anträgen und begründete dies damit, dass sie punktuelle Steuererhöhungen und Schnellschüsse ablehnen (Luzernerzeitung). Die Minimalsteuer für Unternehmen in der Höhe von CHF 500.- wurde mit 55 zu 47 Stimmen abgelehnt. Die Politiker waren sich einig, dass es falsch sei, die Kleinunternehmen weiter zu belasten. Anders sah dies Michèle Graber von der GLP. Die Minimalsteuer sei berechtigt, da mehr als die Hälfte der Unternehmen weniger als CHF 500.- Steuern bezahle.Der Kantonsrat lehnte die Abschaffung des Eigenbetreuungsabzugs und die gleichzeitige Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs ab. Die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs auf CHF 3‘000.- fand ebenfalls keine Mehrheit im Parlament. Dadurch benachteilige man Randregionen, argumentierte Angela Lüthold (SVP). Die Reduktion der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Einkommen wurde ebenfalls abgelehnt. Dies erstaunt nicht, ist doch die grosszügige Milderung der Doppelbesteuerung ein wichtiger Standortvorteil des Kantons.Das Abstimmungsresultat wird Unternehmensgründern entgegenkommen und die Attraktivität des Standortes Luzern erhalten. Luzern bleibt weiterhin beliebt für Unternehmensgründungen wie die Statistik von STARTUPS.CH zeigt. Im Oktober 2014 wurden +18% mehr Unternehmen gegründet als im Oktober 2013.

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