Was gehört alles zum geschäftsmässig begründeten Aufwand?

Jetzt teilen!
Was gehört alles zum geschäftsmässig begründeten Aufwand?

Aus den Steuergesetzen ergibt sich keine allgemeine Definition was alles zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehört. Deshalb wird der geschäftsmässig begründete Aufwand umschrieben als Gesamtheit der Ausgaben die zur Erzielung des Bruttogewinns notwendig sind.

Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Beispiele für geschäftsmässig begründeten Aufwand stellen folgende Ausgaben dar:

  • Kosten für den Unterhalt von Maschinen, Mobiliar und Liegenschaften
  • Kosten für die Verwaltung
  • Beschaffungskosten von Rohmaterialien
  • Zinskosten für Fremdkapital

Selbstverständlich gehören auch Personalkosten zum geschäftsmässig begründeten Aufwand. Darunter fallen sowohl Lohnkosten als auch Kosten für Spesenentschädigungen, Beiträge an Sozialversicherung sowie an die Unfallversicherung. Ebenfalls abzugsfähig sind eidgenössische, kantonale und kommunale Steuern.

Abschreibungen

Abschreibungen müssen geschäftsmässig begründet sein, ansonsten können die dafür getätigten Aufwendungen nicht von den Steuern abgezogen werden. Zulässig sind Abschreibungen dann, wenn sie buchmässig oder in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt nach dem tatsächlichen Wert der einzelnen Vermögensteile oder nach ihrer voraussichtlichen Gebrauchsdauer. zur Anwendung gelangen sowohl die lineare als auch die degressive Methode.

Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, dass bevorstehende Verpflichtungen deren Höhe noch unbestimmt ist, ausgeglichen werden können. Rückstellungen sind geschäftsmässig dann begründet, wenn die Verlustgefahren zu deren Ausgleich sie ausgeschieden werden am Bilanzstichtag bereits drohen, nicht aber wenn sie nur im Hinblick auf zukünftige möglicherweise entstehende Risiken gebildet werden.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search