Auflösung und Liquidation einer AG

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Auflösung und Liquidation einer AG

Durch die Auflösung einer AG tritt diese in der Regel in Liquidation, bei welcher das Vermögen liquidiert und die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird. Für eine vorzeitige Verteilung des Vermögens ist ein Prüfungsbericht eines Revisionsexperten notwendig.

Auflösungsgründe

Eine AG kann gemäss OR 736 nach Massgabe der Statuten, durch einen Beschluss der Generalversammlung, durch die Eröffnung des Konkurses, durch Urteil des Richters und in den übrigen vom Gesetz vorgesehenen Fällen aufgelöst werden. Durch die Auflösung einer AG tritt diese in der Regel in Liquidation. Eine Auflösung ohne Liquidation stellt eine Ausnahme dar und ist bei einer Fusion, einer Übernahme durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie bei einer Umwandlung in eine GmbH möglich.

Formelle und faktische Liquidation

Es wird zwischen formellen und faktischen Liquidationen unterschieden. Eine formelle Unternehmensliquidation besteht aus der Auflösung, der Vermögensliquidierung sowie der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wobei nach gesetzlichen Vorgaben vorgegangen wird. Bei der faktischen Liquidation erfolgt hingegen eine Desinvestition des Geschäftsbetriebes ohne dass dazu zwingend eine Generalversammlung einberufen, ein Schuldenaufruf vorgenommen, das Sperrjahr beachtet oder die Löschung im Handelsregister beantragt wird. Die formelle Liquidation bedingt also eine vorherige Auflösung der AG, während bei einer faktischen Liquidation eine allfällige Auflösung erst im Nachhinein erfolgt.

Vorzeitige Verteilung des Vermögens

Im Falle einer Auflösung mit Liquidation darf das Vermögen gemäss OR 745 II frühestens ein Jahr nach dem dritten Schuldenaufruf vollzogen werden. Das Gesetz bietet jedoch eine Ausnahme: Eine Verteilung darf bereits nach Ablauf von drei Monaten erfolgen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährdet werden (OR 745 III).Gerne führen unsere Juristen und Treuhänder Ihre Liquidation durch. Als zugelassene Revisionsstelle können wir zudem die Prüfung für eine vorzeitige Verteilung des Vermögens vornehmen. Rechnen Sie online eine Offerte oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

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