Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 2: Bewertung der Einzelfälle bei Call-Optionen

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Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 2: Bewertung der Einzelfälle bei Call-Optionen

Erhalten Aktionäre unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis Aktionärsoptionen, führt dies zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Teil 1 dieser Beitragsserie hat die Grundlagen erläutert. Dieser zweite Beitrag betrachtet die konkrete steuerliche Bewertung bei Call-Optionen.

Ausgabe von Call-Optionen bei KapitalerhöhungWerde aufgrund einer Kapitalerhöhung oder eines Generalversammlungs-Beschlusses über die Erhöhung des Aktienkapitals unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis Call-Optionen ausgegeben, so bleibt dies ohne Folgen in Bezug auf die Verrechnungssteuer und Direkte Bundessteuer, wenn:

  • die Ausgabe der Call-Optionen im Zusammenhang mit einer durchzuführenden Kapitalerhöhung steht und die Zuteilung im Rahmen des dem Aktionär gesetzlich zustehende Bezugsrecht im Sinne von Artikel 652b OR erfolgt. Der Aktionär erhält das Recht, Aktien von der Gesellschaft zu einem festgelegten Preis während eines bestimmten, in der Regel über die Geltungsdauer des herkömmlichen Bezugsrechts hinausgehenden Zeitraums zu erwerben; und
  • die Call-Optionen können nicht zu einem garantierten Preis an die Gesellschaft verkauft werden und sie enthalten keinen Barabgeltungsanspruch.

Sind diese Anforderungen kumulativ erfüllt, so entfacht die Zuteilung für Inländer keine steuerlichen Folgen; weder für das Privatvermögen, noch für das Geschäftsvermögen.Falls der Ausübungspreis 1/3 oder noch tiefer unter dem aktuellen Verkehrswert liegt, muss geprüft werden, ob es sich um eine Steuerumgehung handelt.Ausgabe von Call-Optionen ohne KapitalerhöhungErfolgt die Ausgabe der Call-Optionen ohne Zusammenhang zu einer Kapitalerhöhung oder einem Beschluss der Generalversammlung, so stellt die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem jeweiligen Marktpreis eine steuerbare geldwerte Leistung der Emittentin an ihre Aktionäre dar auf welche die regulären Steuern geschuldet werden, welch im ersten Beitrag vorgestellt wurden. Die Ausübung dieser Optionen zieht weder auf der Ebene der Verrechnungssteuer noch für die Einkommens- und Gewinnsteuer Folgen nach sich.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerpp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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