Werden Aktionärsoptionen unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis an die Aktionäre ausgegeben, so kann dies zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen führen. Der erste Beitrag dieser Beitragsserie hat die Grundlagen erläutert. Im zweiten Beitrag wurde die konkreten steuerlichen Bewertungen bei Call-Optionen vorgestellt. Dieser letzte Beitrag befasst sich mit den Einzelheiten bei Put-Optionen.
Ausgabe von Put-Optionen bei KapitalherabsetzungWird mit Hinblick auf eine Kapitalherabsetzung beschlossen, den Aktionären ein Bezugsrecht von Put-Optionen eingeräumt, bei welchem die Ausübungsmodalitäten so ausgestaltet sind, dass die bisherigen Beteiligungsverhältnisse gleichbleiben, so bleibt dies mit Bezug auf die direkte Bundessteuer, sowie für die Verrechnungssteuer steuerneutral, sofern folgende Aspekte kumulativ erfüllt sind:
- Die Ausgabe der Put-Optionen geschieht wegen der Kapitalherabsetzung und steht in einem engen zeitlichen Zusammenhang (die Kapitalherabsetzung findet bei der nächsten GV statt; spätestens jedoch ein Jahr nach Ausgabe der Put-Optionen).
- Lediglich Aktionäre der AG erhalten Put-Optionen.
- Es gibt keinen garantierten Preis, zu welchem die Put-Optionen an die Gesellschaft verkauft werden können. Zudem enthalten die Optionen keinen Barabgeltungsanspruch.
Ist auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, so stellt die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Verkehrswert eine geldwerte Leistung dar. Darauf werden die Steuern geschuldet, welch im ersten Beitrag vorgestellt wurden.Beträgt die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem tatsächlich bezahlten Preis mehr als 33.3% muss zudem überprüft werden, ob eine Steuerumgehung vorliegt.Ausgabe von Put-Optionen ohne KapitalherabsetzungWerden Put-Optionen unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis ausgegeben, ohne dass dies im Zusammenhang mit einer Kapitalherabsetzung geschieht, so stellt dies im Zeitpunkt der Zuteilung eine Geldwerte Leistung dar. Auf diese werden jene Steuern erhoben, welche im ersten Beitrag vorgestellt wurden.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch