Besteuerung von CBD-Produkten fragwürdig

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Besteuerung von CBD-Produkten fragwürdig

Der Konsum und Handel mit Cannabis-Produkten mit einem THC-Gehalt von unter 1 % ist in der Schweiz erlaubt, da diese nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind. Der Bund besteuert solche CBD-Produkte aktuell wie Tabak. Ob er dies so darf, ist allerdings fragwürdig.

Junger Markt mit neuen HerausforderungenSeit einer gewissen Zeit boomt der Handel mit sog. CBD-Produkten in der Schweiz. Dabei handelt es sich um Cannabis, welches aber einen THC-Gehalt von unter 1 % aufweist. Im Vordergrund steht dafür der erlaubte Wirkstoff Cannabidiol (CBD), der aber keine berauschende Wirkung entfaltet. Weitere Informationen über CBD können Sie einem Interview mit einem Jungunternehmer dieser Branche entnehmen, welches auf unserem Partnerblog von STARTUPS.CH aufgeschaltet ist.Besteuerung von CBD als TabakprodukteEin neuer Markt bringt aber stets auch neue Regelungen und Herausforderungen mit sich. Eine davon ist die Besteuerung dieser Produkte. 2017 konnte der Bund dadurch 15 Mio. Franken Steuern einnehmen, welche den 60 Mio. Franken Umsatz zugrunde liegen. CBD-Produkte werden zurzeit Tabakprodukten gleichgesetzt, welche einem Steuersatz von 25 % unterliegen. Wie kürzlich auch in der Sendung «10 vor 10» diskutiert wurde, ist die aktuelle Praxis der CBD-Besteuerung jedoch nicht unumstritten. Katja Cupa, Juristin und Doktorandin der Universität Zürich empfindet diese Steuererhebung als ungerechtfertigt, denn dafür sei eine präzise gesetzliche Grundlage im Gesetz nötig. Im vorliegenden Fall sei dies das Tabaksteuergesetz, welche die Produkte benennen müsse, was aber nicht der Fall sei. Die Eidgenössische Zollverwaltung hingegen sieht die Rechtfertigung darin, dass Tabakersatzprodukte ebenfalls der Tabaksteuer unterliegen. Dieselbe Ansicht hatte sie auch bei E-Zigaretten, welche der Bundesrat aber nicht teilte.Es wird sich zeigen, ob CBD-Produkte weiter wie Tabak versteuert werden bzw. ob die Gesetzesgrundlage dafür ausreichend ist. Es sind nämlich schon zwei Verfahren am Bundesverwaltungsgericht hängig. Bis aber eine konkrete, gesetzliche Grundlage besteht, bleibt die Erhebung der Steuern auf CBD-Produkte weiterhin fragwürdig.Quelle: 10 vor 10, SRFFindea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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