Besteuerung von Personen mit Doppelwohnsitz

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Besteuerung von Personen mit Doppelwohnsitz

Liegt ein Doppelwohnsitz vor, kann eine Person sowohl in der Schweiz als auch in einem weiteren Staat unbeschränkt steuerpflichtig sein. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

DBA der Schweiz

Wenn zwei Länder dieselbe Sache gleichzeitig besteuern, entsteht Doppelbesteuerung. Um dies zu vermeiden und damit den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zu erleichtern, werden DBA abgeschlossen. Die Schweiz hat nach internationalem Standard 53 DBA unterzeichnet, wovon 46 in Kraft sind. Ausserdem verfügt die Schweiz über 10 Steuerinformationsabkommen (SIA), die lediglich einen Informationsaustausch zum Gegenstand haben. Alle Abkommen können auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesehen und heruntergeladen werden.

Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?

Natürliche Personen werden in der Schweiz aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig. Die persönliche Zugehörigkeit ist gegeben, falls die Person in der Schweiz einen steuerrechtlichen Wohnsitz hat oder sich mit der Absicht des dauernden Verbleibes im Land aufhält. Der Tatbestand eines steuerrechtlichen Aufenthaltes wird durch eine Anwesenheit während mindestens 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit begründet. Eine Ausnahme bilden Personen, die sich lediglich zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte in der Schweiz aufhalten.

Natürliche Personen mit Doppelwohnsitz

Liegt ein Doppelwohnsitz vor, kann eine Person sowohl in der Schweiz als auch in einem weiteren Staat unbeschränkt steuerpflichtig sein. In diesen Fällen wird in den meisten DBA anhand bestimmter Kriterien einem Vertragsstaat der Vorrang als Wohnsitzstaat eingeräumt. Bei natürlichen Personen wird in der Regel überprüft, wo die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, wo sie sich überwiegend aufhält und welche Staatsangehörigkeit sie besitzt.So ist bspw. eine Person, die in der Schweiz ansässig ist und in Deutschland über eine ständige Wohnstätte verfügt oder sich während mindestens sechs Monaten pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Doppelbesteuerung wird jedoch behoben, indem Deutschland die schweizerischen Steuern anrechnet.

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