Seit der Revision des Obligationenrechts haben Aktiengesellschaften die Pflicht zur Erstellung, Umsetzung und Anwendung eines internen Kontrollsystems (IKS). Es handelt sich dabei um ein Kontrollinstrument des Risikomanagements. Die Existenz des IKS wird von der Revisionsstelle geprüft.
Wer in einer eigenen Wohnung oder Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als steuerbares Einkommen. Die Höhe entspricht der Miete, die das Objekt einbringen würde. Der Eigenmietwert wird von vielen Seiten als ungerecht empfunden und steht deshalb seit Längerem in der Kritik. Nun hat das Parlament einen neuen Versuch gestartet, um ihn abzuschaffen. Mit ihm würden aber wohl andere Steuerabzüge auch wegfallen.
Durch die sog. Heiratsstrafe werden verheiratete Paare im Gegensatz zu nicht verheirateten Paaren steuerlich benachteiligt. Die Initianten der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» forderte die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung, wurde 2016 jedoch knapp abgelehnt. Nun hat das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklärt.
Mit dem Inkrafttreten der Steuerreform (STAF) am 1. Januar 2020 werden Statusgesellschaften neu ordentlich besteuert. Beim Wechsel in die ordentliche Besteuerung gibt es für die Behandlung der stillen Reserven zwei Möglichkeiten: Sondersatzlösung oder Step-up. Heute erklären wir Ihnen die Sondersatzlösung der STAF.
Die AHV-Steuervorlage tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Dann verlieren Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften ihren besonderen Steuerstatus und werden ordentlich besteuert. Beim Wechsel in die ordentliche Besteuerung gibt es für die Behandlung der stillen Reserven zwei Möglichkeiten: Sondersatzlösung oder Step-up. Heute erläutern wir den altrechtlichen Step-up.
Durch die AHV-Steuervorlage, über die am 19. Mai abgestimmt wird, verlieren Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften ihren besonderen Steuerstatus und werden ordentlich besteuert. Beim Wegfall des sogenannten Holdingprivilegs ist besonders die Behandlung der stillen Reserven interessant. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten dabei bestehen.
Aktuell wird die Verrechnungssteuer nicht rückerstattet, wenn erhaltene Dividenden in der Steuererklärung nicht korrekt deklariert wurden. Es spielte dabei keine Rolle, ob dies vorsätzlich oder fahrlässig geschah. Wegen der jüngst sehr strikten Rechtsprechung bzgl. dieser Thematik wurde Kritik laut, weshalb das Parlament nun die Regelungen änderte, womit eine nachträgliche Rückerstattung ab 2019 möglich wird, sogar rückwirkend für Ansprüche seit 2014, sofern noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.
Wer in einer eigenen Wohnung oder Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als steuerbares Einkommen. Dieser entspricht der Miete, die das Objekt einbringen würde. Die Höhe wird von den Kantonen festgelegt, sie wird aber durch die Nutzfläche und vom Standort beeinflusst. Bald könnten jedoch der Eigenmietwert sowie der Liegenschaftsunterhaltsabzug der Vergangenheit angehören.
Der Stände- und Nationalrat haben am 28. September 2018 der Vorlage deutlich zugestimmt. Damit können die Änderungen am 1. Januar 2020 in Kraft treten, sofern die Vorlage nicht wegen eines allfälligen Referendums abgelehnt wird. Diverse Parteien haben aber bereits angekündigt, ein Referendum zu ergreifen.
Nachdem im Juni 2017 bereits der Nationalrat die Motion zur steuerlichen Begünstigung von Startups angenommen hatte, hat nun auch der Ständerat zugestimmt. Eine Minderheit im Ständerat, aber auch der Bundesrat hatte empfohlen, die Motion wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung abzulehnen. Jetzt hat der Bundesrat zwei Jahre Zeit, eine entsprechende Lösung auszuarbeiten.