Das gilt es beim Jahresabschluss zu beachten

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Das gilt es beim Jahresabschluss zu beachten

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu und bald schon steht wieder der Jahresabschluss vor der Tür. Im Rahmen der Erstellung des Abschlusses müssen nicht nur Unterlagen zusammengetragen, sondern auch Dokumentprüfungen und Korrekturbuchungen vorgenommen werden. Es lohnt sich deshalb früh mit den Vorbereitungen anzufangen.

Schweizer Unternehmen sind verpflichtet bei Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser dient dazu den Anspruchsgruppen einer Firma einen Überblick zur deren finanzieller Lage zu vermitteln. Zwar fällt der Umfang der Jahresabschlussrechnung je nach Grösse und Rechtsform des betroffenen Unternehmens unterschiedlich aus, doch gibt es eine Reihe von Arbeiten, die in jedem Fall anfallen.

Vorbereitende Handlungen

Bevor der Jahresabschluss erstellt werden kann, müssen verschiedene Vorbereitungsmassnahmen getroffen werden. In einem ersten Schritt gilt es alle relevanten Unterlagen zusammenzutragen. Dazu zählen beispielsweise Kontoauszüge, Inventarlisten oder die Abschlussrechnung des Vorjahres. Als Teil der vorbereitenden Handlungen müssen ausserdem sämtliche Transaktionen soweit wie möglich verbucht und die zugehörigen Jahresabschlussposten gebildet werden. Welche Bilanzpositionen für den Jahresabschluss angepasst werden müssen, hängt wesentlich von der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ab. In der Regel betreffen die Jahresabschlussbuchungen neben den Rechnungsabgrenzungsposten vor allen die Abschreibungen, Rückstellungen und Reserven.

Anpassungen und Korrekturen

Damit das Jahresergebnis im Abschluss richtig dargestellt werden kann, sind unter Umständen Korrekturbuchungen und sonstige Anpassungen notwendig. Es lohnt sich bereits frühzeitig eine Liste notwendiger Buchungen zu erstellen, um sicherzustellen, dass bei der Vornahme des Jahresabschlusses nichts vergessen geht. Neben einer generellen Prüfung der Konten auf allfällige Fehlbuchen, müssen unter Umständen auch spezifische Korrekturen vorgenommen werden. Im Bereich der Aktiven zählen dazu etwa die Verbuchung von Debitorenwertberichtigungen, die Anpassung des Vorratsbestands an das Inventurergebnis oder die Prüfung der Bewertung von Posten. Auf der Passivseite gilt es insbesondere sicherzustellen, dass die notwendigen Rückstellungen und Reserven korrekt gebildet und verbucht wurden.

Erstellung des Abschlusses

Wenn sämtliche Vorbereitungshandlungen abgeschlossen sind, kann der Jahresabschluss erstellt werden. Wichtig ist, dass alle gesetzlichen und branchenspezifischen Vorgaben eingehalten werden. Neben einer Bilanz und Erfolgsrechnung können abhängig von Grösse und Rechtsform einer Firma auch die Erstellung einer Geldflussrechnung oder eines Lageberichts als Teil des Jahresabschlusses erforderlich sein. Wird der Abschluss nach einem bestimmten Rechnungslegungsstandard abgeschlossen, muss die Einhaltung der diesem zugrundeliegenden Regeln und Vorgaben sichergestellt werden. Ausserdem gilt es bei der Erstellung des Jahresabschlusses auf eine Minimierung der Steuerlast zu achten.

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