Der Bundesrat legt die Eckwerte für die Botschaft der Steuervorlage 17 fest

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Der Bundesrat legt die Eckwerte für die Botschaft der Steuervorlage 17 fest

Am 6. Dezember endete die Vernehmlassung für die Steuervorlage 17. Nun hat der Bundesrat die Ergebnisse evaluiert und in seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Eckwerte für die Botschaft der Steuervorlage 17 festgelegt. Die Botschaft soll bis Ende März ausgearbeitet werden.

Die EckwerteDas Vernehmlassungsverfahren zur Steuervorlage 17 dauerte vom 6. September 2017 bis zum 6. Dezember 2017 (Findea berichtete). Der Bundesrat hat seither die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis genommen und sich in seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 für die Eckwerte der Botschaft zur Steuervorlage 17 entschieden. Dabei folgt der Bundesrat weitgehend der Vernehmlassungsvorlage. Dazu gehört, dass Patentboxen für alle Kantone obligatorisch werden sollen. Dies bedeutet, dass künftig der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten vom restlichen Gewinn getrennt und tiefer besteuert wird. Ferner sind zusätzliche freiwillige Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben vorgesehen.Die wichtigste Abweichung von der Vernehmlassungsvorlage betrifft die den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. In der Vernehmlassungsvorlage war noch vorgesehen, dass dieser von 17% auf 20.5% erhöht werden soll. Neu ist vorgesehen, dass diesen sogar auf 21.2% erhöhen wird.Straffer ZeitplanDas «Nein» zur Unternehmenssteuerreform III im Februar 2017 setzte die Behörden unter starken Zeitdruck, denn eine Anpassung der Unternehmensbesteuerung ist dringend notwendig. Die aktuelle Rechtslage ist nicht mehr mit den internationalen Standards vereinbar, was sich negativ auf die Standortattraktivität des Wirtschaftsplatzes Schweiz auswirkt. Der Bundesrat hat für die Steuervorlage 17 deshalb einen straffen Zeitplan vorgesehen. So soll das eidgenössische Finanzdepartement bis Ende März die Botschaft ausarbeiten. Idealerweise könnte so die parlamentarische Beratung dann bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen werden. Falls es sodann zu keinem Referendum kommt, könnten die ersten Anpassungen bereits Anfang 2019 in Kraft treten.Weitere Informationen finden Sie hier.Steuererklärung für Firmen leicht gemacht – mit taxeaSie können die Steuererklärung Ihrer Firma mittels unserer Steuerpp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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