Die bedingte Kapitalerhöhung

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Die bedingte Kapitalerhöhung

Neben der ordentlichen und der genehmigten Kapitalerhöhung gibt es noch die Möglichkeit einer bedingten Kapitalerhöhung. Bei der bedingten Kapitalerhöhung räumt die Gesellschaft Dritten, namentlich Wandel- oder Optionsberechtigen oder Mitarbeitern ein Recht auf Bezug neuer Aktien ein. Hier erfahren Sie, was das genau bedeutet und wozu es verwendet wird.

Was ist die bedingte Kapitalerhöhung?Charakteristisch für die bedingte Kapitalerhöhung, welche in Art. 653 OR geregelt wird, ist, dass durch die kontinuierliche Ausgabe von Aktien, das Eigenkapital ansteigt. Dazu bedarf es eines Beschlusses der Generalversammlung auf Änderung der Statuten. Die Generalversammlung beschliesst aber nur den maximalen Betrag der Kapitalerhöhung. Ob, wann und in welchem Ausmass das Aktienkapital tatsächlich erhöht wird, liegt in den Händen der Inhaber der Wandels- und Optionsrechten beziehungsweise der Bezugsberechtigten Mitarbeitern. Dieser Beschluss ist mit qualifiziertem Mehr zu fassen (mind. 2/3 Mehrheit der vertretenen Stimmen und absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerten), so Art. 704 OR. In den Statuten sind anzugeben:1. der Nennbetrag2. die Anzahl, der Nennwert und die Art der Aktien3. der Kreis der Wandel- oder Optionsberechtigten4. die Aufhebung der Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre5. die Vorrechte einzelner Kategorien von Aktien6. die Beschränkung der Übertragbarkeit neuer NamenaktienWeiter ist für die bedingte Kapitalerhöhung kennzeichnend, dass sich das Eigenkapital im Augenblick und dem Umfang erhöht, wie von den Wandel- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch gemacht wird. Die Eintragung ins Handelsregister ist lediglich deklaratorischer Natur.Wandel- und OptionsanleihenBei Wandelobligationen handelt es sich um befristete Wertpapiere, welche regulär Verzinst werden und am Ende der Frist zurückbezahlt. Zusätzlich aber geben sie dem Inhaber die Möglichkeit, während einer gewissen Zeit auf die Rückzahlung zu verzichten, und stattdessen Aktien zu erhalten. Die Bedingungen, zu welchen die Aktien bezogen werden können, werden im Voraus festgesetzt. Mit der Wandelung wird die Schuld der Gesellschaft auf Rückzahlung mit der Liberierungsforderung des Aktionärs verrechnet. Somit verringert sich das Fremdkapital der Gesellschaft, während das Eigenkapital zunimmt.Auch bei Optionsanleihen handelt es sich um Wertpapiere, welche verzinst und deren Betrag nach einer gewissen Zeit zurückbezahlt wird. Zudem verleihen auch sie das Recht, während einer gewissen Zeit, Aktien zu vorgängig bestimmten Konditionen zu erwerben. Der Unterschied zu Wandelobligationen liegt jedoch darin, dass die Aktien gekauft werden. Demnach verändert sich das Fremdkapital der Gesellschaft nicht, während die Aktiven und das Eigenkapital zunehmen.

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