Die faktische Arbeitgeberschaft – Teil 2: Steuerliche Auswirkungen

Jetzt teilen!
Die faktische Arbeitgeberschaft – Teil 2: Steuerliche Auswirkungen

Kommt es zur Entsendung von Arbeitnehmenden zwischen zwei Gesellschaften innerhalb eines Konzerns, kann dies zu einer faktischen Arbeitgeberschaft führen. Diese Blogserie erklärt, worum es sich dabei handelt. Dieser zweite Beitrag behandelt die steuerlichen Auswirkungen, welche eine faktische Arbeitgeberschaft entfalten kann.

Begründung einer QuellensteuerpflichtWas genau eine faktische Arbeitgeberschaft ist und wie diese festgestellt wird, ist im ersten Beitrag behandelt worden. Liegt nun für eine Person, welche vom Ausland in die Schweiz entsendet wurde, solch eine faktische Arbeitgeberschaft vor, kann es sein, dass somit eine Quellensteuerpflicht in der Schweiz besteht. Dies ist in Art. 91 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt.Ist von Beginn weg klar, dass die Entsendung länger als drei Monate dauert und es zu einer faktischen Arbeitgeberschaft kommen wird, so besteht die Quellensteuerpflicht ab dem ersten Tag. Ist die Entsendung für weniger als drei Monate geplant und wird nachträglich verlängert, so beginnt die Quellensteuerpflicht rückwirkend auf den ersten Arbeitstag. Als Basis für die Berechnung der Quellensteuer wird die Bruttolohnzahlung verwendet, welche die arbeitnehmende Person von der entsendenden Gesellschaft erhält.Pflichten von Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn jedem Fall können nur jene Arbeitstage besteuert werden, welche tatsächlich in der Schweiz erbracht wurden. Hierfür muss ein Kalendarium geführt werden, welches die Tage festhält, an welchen die Arbeit in der Schweiz vollbracht wurde. Man geht dabei von 20 Arbeitstagen pro Monat aus und zieht jene Tage ab, an welchen die arbeitnehmende Person nicht in der Schweiz arbeitete. Als solch ausländische Arbeitstage gelten:

  • Tage, an welchen die Arbeit in einem anderen Staat erbracht wurden
  • Ankunfts- oder Abreisetage, sofern an diesen mehrheitlich oder ausschliesslich im Ausland gearbeitet wurde

Das Kalendarium ist vom entsendeten Arbeitnehmenden sowie vom faktischen Arbeitgeber zu unterzeichnen und der Quellensteuerabrechnung beizulegen.Ausführlich: HierBei offenen Fragen steht Ihnen Findea zur Seite und hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search