Die interne Revision – Bollwerk gegen Wirtschaftskriminalität

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Die interne Revision – Bollwerk gegen Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität ist längst kein Kavaliersdelikt mehr. Jährlich entstehen dadurch Schäden in teils astronomischen Höhen. 2016 war für die Schweizer Wirtschaft in diesem Bereich ein Rekordjahr. Zwar wurden «nur» 57 Fälle verhandelt, diese hatten aber eine Schadenssumme von 1,4 Milliarden Franken. Am häufigsten werden diese Delikte vom Management begangen. Eine funktionierende interne Revision wird vor diesem Hintergrund noch wichtiger.

Wirtschaftskriminalität in der SchweizDie KPMG publiziert jährlich den «KPMG Forensic Fraud Barometer». Darin werden die öffentlich verhandelten und medial publizierten Gerichtsentscheide eines Kalenderjahres analysiert. Im letzten Jahr handelte es sich dabei um 57 Fälle mit der immensen Schadenssumme von 1,441 Milliarden Franken. Im Vorjahr wurden mit 91 Fällen deutlich mehr Verfahren geführt, doch lag das Schadensvolumen bei «lediglich» 282 Millionen Franken. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass im letzten Jahr der «Fall Behring» alleine mit 800 Millionen zu Buche schlug. Bereits in diesem Jahr gab es wieder einen grösseren Zwischenfall. Das Schweizer Unternehmen ABB bzw. bei dessen Südkoreanische Tochtergesellschaft kam ein Betrugsfall im Umfang von 100 Millionen Dollar ans Licht.Management und interne RevisionGemäss KPMG wurden die grosse Mehrheit dieser Fälle von Personen in Managementpositionen begangen. In 58% der Fälle handelte eine Führungskraft alleine, in 21% der Fälle hatte sie noch Hilfe, bzw. arbeitete mit Angestellten zusammen. Oft soll die Tat dazu dienen, einen luxuriösen Lebensstyl zu finanzieren. Wie wichtig die interne Revision ist, solchen Delikten vorzubeugen wird am Beispiel der ABB ersichtlich. Im Jahresbericht der ABB wurde denn auch Fehler in der internen Revision als Grund angegeben, wie es zu solch einem Schaden kommen konnte. Konkret wurden fünf Schwachpunkte identifiziert. So haben bspw. Angestellte ihre eigene Arbeit kontrolliert. Ferner kam es zu Fällen, wo Mitarbeiter Zugriff auf Bereiche des Buchhaltungssystems hatten, welche ihnen eig. verwehrt hätten sein sollen. Drittens hätten unberechtigte Personen auf Stempel zugreifen können, welche in Südkorea zu Vertragsabschlüssen gebraucht wurden. Daneben wurde nicht ausreichend verhindert, dass unerlaubte Verträge abgeschlossen wurden. Als letzter Mangel wird die ungenügende Oberaufsicht über die Finanzabteilung in Südkorea genannt. Dieser Fall verdeutlicht, wie unerlässlich es ist, eine funktionierende interne Revision zu haben.

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