Die Quellensteuer: Was ist sie und wie funktioniert sie?

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Die Quellensteuer: Was ist sie und wie funktioniert sie?

In der Schweiz wird die Steuerveranlagung meistens nach dem Prinzip der Selbstveranlagung durchgeführt. Bei Ausländern sowie bei gewissen Schweizern kommt jedoch regelmässig die Quellenbesteuerung zur Anwendung. Worum es sich hierbei handelt, wer davon genau betroffen ist und wie dies konkret funktioniert, erklärt Findea in diesem Beitrag.

Die QuellensteuerSchweizerinnen und Schweizer erhalten jedes Jahr eine Steuererklärung, welche sie selbst ausfüllen. Dies nennt sich das Prinzip der Selbstveranlagung. Es liegt alleine in ihrer Verantwortung, alles Einkommen und Vermögen zu deklarieren. Anschliessend wird auf der Grundlage dieser Selbstveranlagung die Steuerbelastung errechnet.Anders sieht es bei der Quellensteuer aus. Dies wird vor allem für Ausländerinnen und Ausländer verwendet, welche ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und nicht über die Aufenthaltsbewilligung C verfügen. Bei ihnen wird die Einkommenssteuer für Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Daher der Name. Verantwortlich für das Abliefern des Steuerbetrages ist der Arbeitsgeber. Dieser ist ferner verpflichtet, den Angestellten auf dem Lohnausweis zu bescheinigen, dass die Quellensteuer abgezogen wurde.Ebenfalls der Quellensteuer unterworfen sind Personen, welche ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, jedoch aus der Schweiz Einkommen beziehen, bspw. Grenzgänger. Aber auch Schweizer, welche bspw. im Ausland den Ruhestand geniessen und noch eine Abfindung von der früheren Erwerbstätigkeit erhalten, müssen auf diese die Quellensteuer entrichten.Übersteigt das Einkommen eine gewisse Limite, so wird nachträglich eine ordentliche Veranlagung durchgeführt. Hierbei wird die an der Quelle abgezogene Steuer angerechnet. Die Limite beträgt beim Bund, sowie in den allermeisten Kantonen 120'000 CHF.Kommt es zu keiner ordentlichen Veranlagung, so bedeutet die Quellensteuer i.d.R. die definitive Steuerbelastung. Die Abzüge sind in der Quellensteuer jeweils bereits pauschal erhalten. Will man Einwände erheben, so hat man bis 31. März des Folgejahres dafür Zeit.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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