Digitaler Verwaltungsrat oder Verwaltungsrat 4.0

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Digitaler Verwaltungsrat oder Verwaltungsrat 4.0

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst nicht mehr nur der Kassenschlager von Scifi-Filmen, sondern auch ein gewichtiges Schlagwort in der Realität. Vermehrt wird auch der Einsatz von KI in Form von digitalen Verwaltungsräten diskutiert. Ein Vorschlag, der aus ökonomischen, rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten betrachtet werden muss.

Digitale Verwaltungsräte

Unter den Schlagwörtern «Digitaler Verwaltungsrat» bzw. «Digital Board Member» oder «Verwaltungsrat 4.0» wird in jüngster Zeit auch immer öfter der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Verwaltungsräten diskutiert. Ein erster Versuch mit einem «digitalen Verwaltungsrat» wurde bereits 2014 gestartet als eine Venture Capital Firma aus Hongkong erklärte die KI VITAL (Validating Investment Tool for Advancing Sciences) zum Verwaltungsrat ernannt zu haben. Zwar stellte sich später heraus, dass die ganze Aktion primär ein Publicity Stunt war und VITAL lediglich einen Beobachterstatus und keine Entscheidungsbefugnis hatte, doch hat sie doch die Frage aufgeworfen, ob digitale Verwaltungsräte ein realistisches Zukunftsszenario sind oder Menschen sogar zu ersetzen vermögen.

Ökonomisch sinnvoll?

Ob es sinnvoll wäre eine KI als Verwaltungsrat zu wählen hängt wesentlich vom Geschäftsmodell eines Unternehmens ab. Bei Tätigkeiten, die einen hohen Grad an Rationalität und eine datengestützte Entscheidfindung erfordern ist der Einsatz von KI durchaus realistisch und unter Umständen auch sinnvoll. Denn durch den Gebrauch von Algorithmen kann in vielen Gebieten die Fehlerwahrscheinlichkeit reduziert werden. In Branchen hingegen in denen menschlicher Kontakt erfolgsentscheidend ist und Abwägungen auf Basis fundamentaler menschlicher Werte gefordert sind, ist der Einsatz von digitalen Verwaltungsräten weniger wahrscheinlich.

Rechtlich zulässig?

Die rechtliche Zulässigkeit zum Einsatz von KI ist eine komplexe Thematik, die bereits unzählige Forschungsseiten produziert hat und an dieser Stelle unmöglich abschliessend beantwortet werden kann. So viel aber dazu: ob digitale Verwaltungsräte nach Schweizer Recht möglich wären scheidet die Geister der Fachleute. Das Schweizer Aktienrecht etwa untersagt den Einsitz von juristischen Personen und Verwaltungsräten, im Umkehrschluss wird deswegen Verwaltungsräte müssten natürliche Personen sein, obwohl sich das Gesetz nicht explizit dazu äussert. Bei Personengesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft) stellt sich das Problem, dass der anonyme Charakter von KI dem personenbezogenen und gemeinschaftlichen Grundgedanken der Gesellschaftsformen zuwiderläuft. Es lässt sich aber argumentieren, dass sich eine Pflicht zum Einsatz von digitalen Verwaltungsräten aus der Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats ableiten lässt (Business Judgement Rule). Denn zu datengestützten Entscheiden, welche innert kurzer Zeit erfolgen müssen, ist eine KI unter Umständen besser befähigt als Menschen.

Ethisch verantwortbar?

Intelligente Roboter, welche die Weltherrschaft erobern, wer kennt sie nicht aus Filmen und Büchern. Die Frage, ob der Einsatz von KI überhaupt ethisch verantwortbar ist wird immer wieder kontrovers diskutiert.  Durch eine Adaption von Philippa Foots Trolley-Problem wurde etwa die Problematik beleuchtet, ob selbstfahrende Autos im Notfall den Fussgänger oder den Fahrer opfern sollen. Auch in Bezug auf den Einsatz von KI in Form digitaler Verwaltungsräte stellen sich verschiedene Moral- und Wertefragen. So etwa, ob digitale Verwaltungsräte ihre menschlichen Kollegen aus dem Arbeitsmarkt verdrängen würden oder ob rein rationale anstelle von wertebasierten Entscheiden überhaupt wünschenswert sind. Die Beurteilung der ethischen Verantwortbarkeit hängt im Wesentlichen von der Frage ab, aus welcher moralphilosophischen Ecke heraus argumentiert wird. Legt man der Frage ein rein utilitaristisches Kalkül zu Grunde, ist der Einsatz von digitalen Verwaltungsräten vertretbar, wenn der damit verbundene Nutzen grösser ist als die Kosten, wird aus einer tugendethischen Perspektive heraus argumentiert fällt die Antwort wohl komplexer aus.

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