Einkommenssteuerbelastung im Kanton Zürich liegt unter landesweitem Durchschnitt

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Einkommenssteuerbelastung im Kanton Zürich liegt unter landesweitem Durchschnitt

Der jährlich herausgegebene «Zürcher Steuerbelastungsmonitor» zeigt, dass die Einkommenssteuerbelastung im Kanton Zürich dank einer mittelstandsfreundlichen Besteuerung unterdurchschnittlich tief ist. Anders sieht es bei der Besteuerung juristischer Personen aus. Im interkantonalen Vergleich der Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften belegt Zürich einen der letzten Plätze.

Seit 2008 erstellt die BAK Economics AG jährliche im Auftrag der Finanzdirektion des Kantons Zürich einen Bericht über die steuerliche Position des Kantons im interkantonalen Vergleich: den «Zürcher Steuerbelastungsmonitor». Neben der Einkommens- und Vermögenssteuerbelastung natürlicher Personen untersucht der Bericht in beschränktem Umfang auch die Besteuerung juristischer Personen.

Unterdurchschnittliche Einkommenssteuerbelastung

Der im Rahmen des Zürcher Steuerbelastungsmonitor herausgegebene «Gesamtindex der Einkommenssteuerbelastung» basiert auf den Steuerbelastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) und zeigt, wie stark das Einkommen natürlicher Personen in den einzelnen Kantonen durchschnittlich besteuert wird. Laut Bericht belegt der Kanton Zürich im interkantonalen Vergleich der Steuerbelastung 2019 unverändert den 9. Platz mit einem Indexwert von 88.4 bei einem nationalen Durchschnitt von 100. Grund für die gute Positionierung ist die mittelstandsfreundliche Besteuerung des Kantons. Zürcherinnen und Zürcher mit einem Bruttoeinkommen von CHF 60'000 bis CHF 200'000 profitieren im nationalen Vergleich von einer unterdurchschnittlichen Steuerbelastung. Während der Mittelstand vergleichsweise wenig zahlt, werden sehr hohe und sehr tiefe Einkommen im Kanton Zürich relativ stark besteuert. Die landesweit tiefste durchschnittliche Steuerbelastung hat der Kanton Zug, gefolgt von den Kantonen Schwyz und Graubünden. Das Schlusslicht der Rangliste bildet der Kanton Bern.

Keine Veränderung der Vermögenssteuerbelastung

Auch bei der Vermögenssteuerbelastung belegt der Kanton Zürich für das Jahr 2019 den 9. Platz. Obschon es in Zürich keine wesentlichen Veränderungen der Besteuerung gab, hat der Kanton gegenüber dem Vorjahr einen Platz eingebüsst. Der Rangverlust ist auf eine Steuerreduktion im Kanton Appenzell Innerrhoden zurückzuführen. Im interkantonalen Vergleich der Vermögenssteuerbelastung schneidet der Kanton Schwyz am besten ab. Mit Abstand am meisten bezahlen die Bewohner des Kanton Wallis.

Hohe Steuerbelastung für juristische Personen

Im Vergleich der Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (vor Abzug der Steuern, bei einem Kapital und Reserven von 2 Mio. Franken und einer Rendite von 20 Prozent) in den Kantonshauptorten liegt Zürich auf Platz 24. Lediglich in Delsberg (JU) Jura und in Genf (GE) werden Unternehmen noch stärker besteuert. Anders als bei natürlichen Personen ist der Steuerwettbewerb bei finanzkräftigen Unternehmen in der Regel nicht nur ein kantonales Phänomen, sondern spielt sich auf einer internationalen Ebene ab. Es lohnt sich deshalb einen Blick über die Landesgrenzen hinaus zu werfen. Ein Vergleich der Unternehmenssteuerbelastung mit ausgewählten Wirtschaftsmetropolen zeigt, dass Zürich wie alle Schweizer Städte im internationalen Vergleich eine relativ geringe Steuerbelastung aufweist. Die durchschnittliche Steuerbelastung einer rentablen Investition liegt in Zürich bei 15 bis 20 Prozent. Während Hong Kong mit einer Belastung von rund 10 Prozent an der Spitze des Vergleichs rangiert, bildet Paris mit über 30 Prozent das Schlusslicht des Rankings.

Quelle: BAK Economics AG: Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2020.

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