Kreisschreiben Nr. 43 – Teil 1: Gegenstand

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Kreisschreiben Nr. 43 – Teil 1: Gegenstand

Am 26. Februar 2018 trat das Kreisschreiben Nr. 43 der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Kraft. Damit werden zwei ältere Kreisschreiben aufgehoben. Das neue Kreisschreiben regelt nun alleine die steuerliche Behandlung von Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträge im Kultur-, Sport- und Wissenschaftsbereich.

Inkrafttreten und aufheben bisheriger KreisschreibenDas Kreisschreiben Nr. 43 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) trat mit seiner Publikation am 26. Februar 2018 in Kraft. Es ersetzt damit zwei bisher geltende Kreisschreiben: Nr. 15 vom 8. April 1953 über die steuerliche Behandlung von Preisen, Ehrengaben und Stipendien an Schriftsteller, Musiker, Maler, Bildhauer, Wissenschaftler usw., sowie Nr. 8 vom 25. Februar 1971 über die Zuwendungen des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.RegelungsumfangDas Kreisschreiben Nr. 43 umfasst den gesamten Regelungsumfang der beiden nun aufgehobenen Kreisschreiben. Dies lässt sich unschwer am Titel erkennen, welcher lautet: «Steuerliche Behandlung von Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträgen im Kultur-, Sport- und Wissenschaftsbereich». Die ESTV hat sich beim verfassen des Kreisschreibens nicht nur an den gesetzlichen Regelungen, sondern auch vermehrt an der Rechtsprechung des Bundesgerichts orientiert.Der Grund für das Kreisschreiben liegt darin, dass es sich bei Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträgen im Kultur-, Sport- und Wissenschaftsbereich um Schenkungen bzw. Unterstützungsleistungen handeln kann, welche von der direkten Bundessteuer ausgenommen sind. Dies ist aber nur beim Vorliegen gewisser Bedingungen der Fall. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so handelt es sich um steuerbares Einkommen.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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