Kryptowährungen & Steuern – Teil 2: Einkommenssteuer

Jetzt teilen!
Kryptowährungen & Steuern – Teil 2: Einkommenssteuer

Bitcoin, Ethereum, Ripple oder EOS: Kryptowährungen gewinnen mehr und mehr an Bekanntheit und die Auswahl gehandelter Kryptowährungen ist riesig. Doch wie wirken sie sich auf Ihre Steuererklärung aus? Im letzten Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie Kryptowährungen in Ihrem Vermögen deklarieren müssen. Heute erläutern wir, welchen Einfluss sie auf die Einkommenssteuer haben können.

Einfach verhält es sich, wenn Ihre Kryptowährungen zum beweglichen Privatvermögen zählen. Dann sind Kapitalgewinne daraus grundsätzlich steuerfrei. Entsprechend sind allfällige Verluste steuerlich auch nicht abzugsfähig. Zählen Kryptowährungen hingegen zum Geschäftsvermögen sind die Bestimmungen über die selbstständige Erwerbstätigkeit anwendbar. Dann sind allfällige Kapitalgewinne steuerbar und Kapitalverluste können abgezogen werden.Werden Lohn oder Nebenleistungen in Kryptowährungen ausbezahlt, sind diese auf dem Lohnausweis als steuerbares Erwerbseinkommen auszuweisen und finden so auch Eingang in die Steuererklärung. Die Lohnhöhe entspricht dabei dem ermittelten Kurswert in Franken zum Zeitpunkt des Zuflusses. Wie Sie diesen ermitteln können, haben wir im letzten Beitrag aufgezeigt. Sind Sie selbstständig erwerbend und haben Kryptowährungen als Entgelt für Ihre Leistungen erhalten, müssen diese als Einkommen aus selbstständigem Erwerb deklariert werden.Im nächsten Beitrag unserer Beitragsserie «Kryptowährungen & Steuern» erklären wir Ihnen, ab wann der Handel mit Kryptowährungen als gewerbsmässig gilt und welche weiteren steuerrechtlichen Folgen dies hat.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search