Neuer Zahlungsverkehr – Teil 3: Der zeitliche Ablauf

Jetzt teilen!
Neuer Zahlungsverkehr – Teil 3: Der zeitliche Ablauf

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird grundlegend erneuert. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, was sich alles ändert und welche Anpassungen auf die Beteiligten zukommen. Dieser dritte Beitrag zeigt auf, welche Änderungen bis zu welchem Zeitpunkt vollzogen werden.

Unterschiedliche FahrpläneAlle Finanzinstitute sind daran gehalten, die neuen Normen, welche der neue Zahlungsverkehr mit sich bringt, zu implementieren und umzusetzen. Die Umstrukturierung hin zum neuen Zahlungsverkehr ist in zwei Phasen gegliedert. Für jede gibt es ein Enddatum, bis wann diese Änderungen vollzogen sein müssen. Innerhalb dieses Zeitrahmens kann es aber zu unterschieden kommen. Dies, weil die Unternehmen in diesem Zeitrahmen selbst bestimmen, wann genau sie die Änderungen vollziehen. Welches die Änderungen sind und wer davon Betroffen ist, erfahren Sie in Teil 1 bzw. Teil 2 dieser Beitragsserie.Phase 1: Änderungen bis Ende 2017 bzw. Mitte 2018Die erste Phase umfasst das Überweisungsverfahren, das Lastschriftenverfahren und Avisierung & Reporting. Die PostFinance wird diese Änderungen per Ende 2017 umsetzen. Ab dem 1. Januar 2018 wird sie keine Zahlungsdaten mit dem alten Format mehr annehmen. Bei den restlichen Finanzinstituten wird es planmässig bis Mitte 2018 dauern, bis sie nur noch mit den neuen Formaten arbeiten. Da es einem jeden Unternehmen frei steht, den Zeitplan festzulegen, kann es zu Abweichungen kommen.Phase 2: Änderungen bis 2020In der zweiten Phase werden die Einzahlungsscheine vereinheitlicht. Der neue Einzahlungsschein mit QR-Code wird ab Januar 2019 zum Einsatz kommen. Anschliessend gibt es eine Übergangsfrist bis 2020, wo noch die alten Einzahlungsscheine verwendet werden können. Ab Januar 2020 wird es dann nur noch den universell gültigen QR-Einzahlungsschein geben.Hier finden Sie weitere Informationen zu ISO 20022 oder zum Zeitplan.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search