Neuer Zahlungsverkehr – Teil 4: Softwareanpassungen – wie weit sind die Softwarehersteller?

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Neuer Zahlungsverkehr – Teil 4: Softwareanpassungen – wie weit sind die Softwarehersteller?

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird grundlegend erneuert. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, was sich alles ändert und welche Anpassungen auf die Beteiligten zukommen. Dieser letzte Beitrag zeigt auf, weshalb es zu Softwareanpassungen kommt, wie man am besten vorgeht und wie weit die Softwarehersteller sind.

Weshalb kommt es zu Softwareanpassungen?Bisher wurden in der Schweiz der Zahlungsverkehr über zwei verschiedene Systeme abgewickelt; eines über die PostFinance und eines über die restlichen Finanzinstitute. Dies verkomplizierte den Austausch von Informationen und Aufträgen zwischen den verschiedenen Institutionen. Mit dem neuen Zahlungsverkehr wird dies nun vereinheitlicht. Damit dies aber funktioniert, bedarf es Anpassungen bei der Software, damit diese die neuen Normen verarbeiten und behandeln kann.Was gilt es zu beachten?Ob und welche konkreten Anpassungen vorzunehmen sind, hängt von den Benutzern ab. Dabei gilt es zu berücksichtigen, was für eine Software verwendet wird (eine Individuelle oder eine Standardversion) und wie diese angepasst werden kann. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit seinem Softwarehersteller in Verbindung zu setzen und dies abzuklären.Wie weit sind die Softwarehersteller?Im Wissen um die weitreichenden Auswirkungen, die der neue Zahlungsverkehr mit sich bringt, haben die Softwarehersteller bereits früh mit der Anpassung begonnen. Eine Liste von Business-Software-Anbietern, welche ISO-20022-kompatible Lösungen anbieten, finden Sie hier.Bei offenen Fragen helfen Ihnen Teil 1, Teil 2 und Teil 3 unserer Beitragsserie oder die Homepage zu ISO 20022.

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