QuickZoll: Verzollen mit dem Smartphone

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QuickZoll: Verzollen mit dem Smartphone

Die Digitalisierung macht auch vor der Verzollung keinen Halt. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat eine Smartphone-Applikation entwickelt, mit der Privatpersonen seit Ostern eingeführte Waren per Smartphone verzollen können. Diese Lösung erspart den Halt an der Grenze, jedoch gibt es auch Nachteile.

Schneller über den ZollMit QuickZoll können Privatpersonen neuerdings im Reiseverkehr eingeführte Waren für den Eigengebrauch oder zum Verschenken im App anmelden und die Abgaben direkt bezahlen. Dazu ist keine Registrierung notwendig. Neben der einfachen Warenanmeldung inkl. Fremdwährungsumrechnung und Abzug der Freimengen gibt es auch ein Faktenbuch zur Einreise in die Schweiz mit hilfreichen Information wie Beschänkungen und Verboten.  Der Zeitraum des Grenzübertritts muss im App in einem Zeitfenster von zwei Stunden im Voraus festgelegt werden und die Abgaben auf die Waren müssen vor der dem Grenzübertritt per Kreditkarte bezahlt werden. Ansonsten fallen erneut Abgaben an.Weiterentwicklung angekündigtEs gibt jedoch auch einen grossen Nachteil. Das App kennt nur den MWST Satz von 7.7 %. So können Waren wie Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente und Bücher, die normalerweise dem reduzierten Steuersatz von 2.5 % unterliegen, mit dem App nicht mit diesem verzollt werden, sondern werden auch zum einheitlichen Satz von 7.7 % besteuert. Möchte man von den tiefen 2.5 % profitieren, muss weiterhin persönlich der Zollschalter an der Grenze aufgesucht werden. Die Zollverwaltung hat aber angekündigt, die Applikation mithilfe der Rückmeldungen stetig weiterzuentwickeln.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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