Reform der Ehe- & Familienbesteuerung – Teil 4: Abschaffung der Heiratsstrafe, die Ausgangslage

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Reform der Ehe- & Familienbesteuerung – Teil 4: Abschaffung der Heiratsstrafe, die Ausgangslage

Die Ehe- und Familienbesteuerung wiederfuhr in den vergangenen Jahren mehrere Reformen. Nun wird erneut über zwei Reformen diskutiert. Erstere behandelt die steuerliche Berücksichtigung von Kinderdrittbereuungskosten, letztere die Abschaffung der Heiratsstrafe. Beide sind jedoch umstritten. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie diese Vorhaben. Zuerst wird die jeweilige Ausgangslage präsentiert, bevor die Änderungen und die Kritik vorgestellt werden. Dieser vierte Beitrag befasst sich mit den Änderungen, die zur Abschaffung der Heiratsstrafe führen sollen. Zudem wird die Kritik an diesen Massnahmen erörtert.

ÄnderungenObwohl die alternative Steuerberechnung bereits 2013 massiv kritisiert und abgelehnt wurde, hält der Bundesrat an diesem Model fest. Dieses sieht vor, dass die Steuerbehörde bei verheirateten Paaren nicht nur die ordentliche Steuerberechnung vornimmt. Es soll zusätzlich eine zweite Berechnung angestellt werden, welche sich an der Besteuerung von unverheirateten Paaren orientiert. Der tiefere der beiden Steuerbeträge soll dann veranlagt werden. Dies würde voraussichtlich zu Steuermindereinnahmen von einer Milliarde Franken führen.KritikÄussert kritisch zu diesem Vorhaben äusserte sich die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und Finanzdirektorinnen (FDK). Diese beanstanden, dass mit diesem Model die Heiratsstrafe nur unvollständig aufgehoben wird und neue verfassungswidrige Verwerfungen entstehen. Ferner werde das Steuersystem dadurch verkompliziert. Vor allem aber, würden den Kantonen Mehraufwände entstehen, für welche diese keine Kapazität haben. Ob dieses Vorhaben nun bessere Chancen hat als vor vier Jahren ist somit fraglich.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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