Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen – Teil 2: Unternehmen

Jetzt teilen!
Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen – Teil 2: Unternehmen

Kryptowährungen werden komplett dezentral erschaffen und verwaltet. Der Staat bekommt grundsätzlich erst mit ihnen in Berührung, wenn es um deren Besteuerung geht. Doch da stellen sich sehr viele Frage.

Besteuerung bei UnternehmenIm Gegensatz zur Besteuerung von Kryptowährungen bei Privatpersonen, ist es bei der Besteuerung von Unternehmen aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips zentral, wie die Kryptowährungen verbucht werden. Derzeit gibt es jedoch noch keine offiziellen Regeln, wie dies zu geschehen hat. Bisher gibt weder das OR, das Swiss-GAAP-FER, noch das US-GAAP oder das internationale Regelwerk (IFRS) eine abschliessende Antwort. Konkret kommen fünf Möglichkeiten in Frage: Verbuchung als Bargeld, als Forderung, als Wertschriften, als Vorräte oder als immaterielle Vermögenswerte. Wie bereits in einem anderen Beitrag dargelegt, macht jedoch nur eine Verbuchung als Wertschriften oder unter gewissen Umständen als Vorräte Sinn. Das IFRS tendiert aktuell zwar dazu, reine Kryptowährungen wie bspw. Bitcoin in der Bilanz als immaterielle Vermögenswerte zu klassifizieren. Die Einteilung als Wertschriften oder ggf. Vorräte kommt der Realität aber um einiges näher.Offene FragenEs wurde in der vergangenen Zeit immer mehr über Kryptowährungen gesprochen. In diesem Zusammenhang haben sich auch die ESTV und die meisten Kantone über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen zu Wort gemeldet. Doch gibt es immer noch viele Fragen, welche auf eine Beantwortung warten. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Kryptowährung nicht nur über eine reine Zahlungsfunktion verfügt. Ist dies der Fall, sucht man besten vorgängig das Gespräch mit der Steuerbehörde und/oder wendet sich an einen Steuerberater.Steuererklärung für Firmen leicht gemacht – mit taxeaSie können die Steuererklärung Ihrer Firma mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search