Steuerliche Bewertung von Startups

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Steuerliche Bewertung von Startups

In seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 nahm der Bundesrat Kenntnis von einem Bericht der Arbeitsgruppe «Start-ups». Die Arbeitsgruppe empfiehlt insbesondere eine Anpassung bei der Vermögensbewertung von nichtkotierten Unternehmen

Arbeitsgruppe «Start-ups»Die Arbeitsgruppe «Start-ups» besteht aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie Vertretern von verschiedenen Kantonen. Konkret sind Vertreter der Kantone Basel Stadt, St. Gallen Waadt und Zürich beteiligt. Ihr Auftrag lautet, Verbesserungsvorschläge bei der Besteuerung von Startups zu präsentieren. Der föderalistische Spielraum der Kantone soll hierbei besonders berücksichtigt werden.Die VorschlägeIn ihrem Bericht geht die Arbeitsgruppe «Start-ups» auf die Forderung aus Politik und Wirtschaft ein, dass die Vermögensbewertung von Start-ups zu Härtefällen führen kann. Grundsätzlich entspricht der Wert eines nicht kotierten Unternehmens jenem, der in einer Finanzierungsrunde für die Aktien ausbezahlt wird. Die kann dazu führen, dass Jungunternehmer welche Aktien der Unternehmung halten, kaum oder gar nicht mehr in der Lage sind, ihre Vermögenssteuer zu bezahlen. Eine Anpassung des Kreisschreibens der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Vermögensbewertung von nichtkotierten Unternehmen soll es nun ermöglichen, in begründeten Einzelfällen von diesem Grundsatz abzuweichen.Aus Politik und Wirtschaft wurde zudem eine Anpassung bei der zeitlichen Befristung von Verlustvorträgen gefordert. Aktuell können Verluste sieben Jahre lang auf die nächste Steuerperiode übertragen werden. Gewisse Startups können aufgrund der zeitlichen Befristung ihre Verluste aus der Anfangszeit nicht mehr abziehen. Die Arbeitsgruppe «Start-ups» empfiehlt, dass falls von der siebenjährigen Verlustverrechnungsperiode abgewichen werden soll, dies nur für Startups möglich sein sollte. Ferner sei eine Mindestbesteuerung vorzusehen und die es soll weiterhin eine zeitliche Befristung implementiert werden.Wo die Arbeitsgruppe «Start-ups» hingegen keinen Handlungsbedarf sah, ist bei der Einkommensbesteuerung von Mitarbeiteraktien bei Startups. Diese können aus denselben Gründen, wie es bei der Vermögenssteuer der Fall ist, die Betroffenen vor finanzielle Schwierigkeiten stellen.Es wird spannend zu sehen, wie der Bundesrat auf diesen Bericht reagiert.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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