Steuerstrafrecht in der Schweiz: Nachsteuern

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Steuerstrafrecht in der Schweiz: Nachsteuern

Nachdem wir Ihnen im letzten Beitrag zum Steuerstrafrecht in der Schweiz die Unterschiede von Steuerhinterziehung und- betrug erläutert haben, zeigen wir Ihnen heute auf, was Nachsteuern sind sowie welche Voraussetzungen nötig sind, damit ein Nachsteuerverfahren eingeleitet werden kann.

Wann kann ein Nachsteuerverfahren eingeleitet werden?Das Nachsteuerverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, dessen Zweck simpel ist. Die Nachsteuern werden eingefordert, um ausgebliebene Steuereinnahmen nachträglich doch noch einzunehmen. Sie sind jeweils neben einer Busse oder einer Freiheitsstrafe zu bezahlen. Die Höhe des zu bezahlenden Betrags entspricht dabei der Höhe der hinterzogenen Steuern zuzüglich eines Verzugszinses.Nachsteuern werden meist in Folge einer Steuerhinterziehung oder -betrugs eingefordert. Gemäss Art. 152 Abs. 2 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) wird nämlich zeitgleich bei der Eröffnung der Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung oder Steuervergehens das Nachsteuerverfahren eingeleitet. Jedoch gibt es auch ein von Steuerstrafverfahren unabhängiges Nachsteuerverfahren, dessen Voraussetzungen in Art. 151 DBG beschrieben sind. Nachsteuern können ebenfalls eingezogen werden, wenn die Veranlagung einer steuerpflichtigen Person zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, weil der zuständigen Steuerbehörde Tatsachen oder Beweismittel bei Erlass der Veranlagungsverfügung oder des Beschwerdeentscheides nicht bekannt waren oder ein Verbrechen oder Vergehen auf die Tätigkeit der Steuerbehörde eingewirkt wurde. Im Gegensatz zu den Steuerdelikten wie Steuerhinterziehung oder -betrug ist hier keine Schuld des Steuerpflichtigen nötig.Das Nachsteuerverfahren wird auf die Erben eingeleitet, falls der Steuerpflichtige stirbt und noch kein Nachsteuerverfahren eingeleitet wurde oder es noch nicht abgeschlossen werden konnte. Sie können aber eine vereinfachte Nachbesteuerung verlangen, wenn die Hinterziehung nicht bekannt war, sie die Steuerbehörden vorbehaltslos bei der Feststellung der hinterzogenen Vermögens- und Einkommenselemente unterstützen und sie sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemühen. In diesem Fall werden die Nachsteuern nur für die letzten drei Jahre vor dem Tod des verstorbenen Steuerhinterziehers eingezogen.Wie lange können Nachsteuern eingefordert werden?Die Steuerbehörden können zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für die eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, ein Nachsteuerverfahren ansetzen. Danach verjährt das Recht. Um die Höhe der Nachsteuern zu bestimmen, lässt ihnen das Gesetz weitere fünf Jahre.Keine Nachsteuern müssen hingegen bezahlt werden, wenn der Steuerpflichtige seine Einkommen und Vermögen korrekt und vollständig deklariert hat, aber die Steuerbehörden einen Fehler gemacht haben, sodass die Veranlagung zu tief ausgefallen ist.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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