USR III – Kantonsanteil wird erhöht

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USR III – Kantonsanteil wird erhöht

Das Parlament hat beschlossen, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21.2% zu erhöhen. Erfahren Sie in unserem Artikel mehr über den Hintergrund der Erhöhung.

Direkte Bundessteuer

Direkte Bundessteuern können gemäss Art 128 der Schweizer Bundesverfassung (BV) auf das Einkommen von natürlichen Personen sowie auf den Gewinn von juristischen Personen erhoben werden. Die direkte Bundessteuer richtet sich somit nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, das am Reinvermögen einer Person ansetzt. Das Recht zur Erhebung ist zeitlich stets begrenzt und läuft aktuell noch bis Ende 2020 (Art. 196 Ziff. 13 BV). Für die Veranlagung und den Bezug sind die Kantone zuständig.

Kantonsanteil

Seit dem 1. Januar liefern die Kantone dem Bund 83% der von ihnen bezogenen Steuergeldern, Bussen und Zinsen. Dem Kanton bleiben somit 17% erhalten (sogenannter Kantonsanteil).Am Dienstag, 15. Juni 2016 wurde im Rahmen der letzten Verhandlungsrunde zur Unternehmenssteuerreform III entschieden, den Anteil auf 21.2% zu erhöhen. Die neue Regelung soll den Kantonen einen Spielraum zur Senkung der Gewinnsteuern geben, um eine Abwanderung derjenigen Unternehmen zu verhindern, dessen Steuerprivilegien durch die Reform wegfallen.Die Steuereinbussen bei den Kantonen werden somit durch ein Loch beim Bund gestopft, das gemäss Schätzungen weit über 1 Milliarde Franken betragen wird. Auf der Ebene der Kantone sind die Steuerausfälle noch nicht verlässlich bezifferbar.

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