Vorsorge bei Teilzeitarbeit

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Vorsorge bei Teilzeitarbeit

Immer mehr Menschen arbeiten in der Schweiz Teilzeit. Bei reduziertem Arbeitspensum drohen jedoch Lücken in der Vorsorge. Es lohnt sich deshalb, sich bei Teilzeitarbeit frühzeitig Gedanken über die Folgen und Möglichkeiten in Bezug auf die Vorsorge zu machen. Wir geben Ihnen Tipps dazu.

Fehlende Beitragsjahre bei der AHV prüfen

Jedes Jahr ist mindestens CHF 503 in die AHV einzuzahlen. Für Verheiratete entfällt die Beitragspflicht in der Regel, wenn der Ehepartner berufstätig ist und genügend Beiträge in die AHV einzahlt. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Altersrente anteilsmässig gekürzt. Geschuldete Beiträge könne innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob Sie fehlende Beitragsjahre haben. Verlangen Sie dazu bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse nach einem Auszug Ihres "individuellen Kontos".

Versicherter Lohn prüfen

Um den bei der Pensionskasse versicherten Lohn zu ermitteln, wird der Koordinationsabzug (momentan bei CHF 25'095 liegend) vom Einkommen abgezogen. Dadurch werden Mitarbeitende in Teilzeit mit tieferem Lohn stark benachteiligt. Arbeitgebende haben die Möglichkeit den Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad anpassen und den Teilzeitbeschäftigten so entgegenzukommen. Prüfen Sie also die Teilzeitfreundlichkeit Ihres Arbeitgebers und fragen Sie ihn nach einer Reduktion des Koordinationsabzugs.

Einkauf in die Pensionskasse

Fehlende BVG-Beitragsjahre oder Jahre mit tieferem Einkommen können durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse ausgeglichen werden. So verbessern Sie Ihre Altersrente und reduzieren gleichzeitig Ihre Steuerlast.

Einzahlung in die Säule 3a

Zahlen Sie jedes Jahr, mindestens einen Teil des Maximalbetrags in die Säule 3a ein. Verpasste Jahre können nicht nachgeholt werden und Sie sparen mit einer Einzahlung sogar noch Steuern. Wichtig ist auch, dass Sie Ihr Vorsorgeprodukt sorgfältig auswählen und dabei auf die Rendite achten.

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