Um die Ansiedlung kaufkraftstarker Ausländer zu fördern, hat die Schweiz die Pauschalbesteuerung eingeführt. Die Pauschalbesteuerung ist für ausländische Bürger, die erstmals oder nach zehnjähriger Landesabwesenheit sich in der Schweiz niederlassen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, möglich. Ausschlaggebend für die Besteuerung, ist hierbei der Lebensaufwand und nicht das weltweite Einkommen bzw. Vermögen.
Bei der Besteuerung werden die jährlichen Kosten der Lebenshaltung herangezogen. Dabei werden grundsätzlich alle Aufwendungen, inklusive Wohnkosten, Verpflegung, Angestellte, Freizeitaktivitäten, Reisen etc. miteinbezogen. Es ergeben sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei der Festlegung der relevanten Ausgaben. Daher sieht das Schweizer Gesetz die Bemessung auf Basis der Wohnkosten vor. Auf Grundlage der Wohnsituation gibt es die Unterscheidung zwischen:
- Eigener Haushalt: Als Bemessungsgrundlage wird das 5-fache des Mietzinses als Lebenshaltungskosten angesetzt (Marktüblicher Mietzins)
- Kein eigener Haushalt: Zweifacher Betrag der jährlichen Verpflegungs- und Wohnkosten
Hierbei ist zu beachten, dass ab dem 1. Januar 2016 deutliche Veränderungen, mit der Revision zur Aufwandsbesteuerung in Kraft treten. Dabei wird die Bemessungsgrundlage auf Bundes- sowie Kantonsebene, auf das 7-fache des Mietzinses angehoben. Zudem wurde der Mindestaufwand auf Bundesebene, bei CHF 400'000 festgelegt. Der Mindestaufwand auf Kantonsebene wurde noch nicht abschliessend bestimmt.Die Pauschalbesteuerung ist jedoch nicht in allen Kantonen möglich, beispielsweise in Zürich, Basel, Schaffhausen und Appenzell Ausser-Rhoden wurde diese abgeschafft. Hingegen ist in den grenznahen südlichen Kantonen eine hohe Anzahl an Pauschalbesteuerungen zu verzeichnen.Gerne beraten unsere Experten Sie zu allen Themen rund um die die Pauschalbesteuerung. Rechnen Sie online Ihre Offerte und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.