Der Abzug von Vermögensverwaltungskosten in der Steuererklärung bietet in der Schweiz einen nicht zu unterschätzenden Steuervorteil. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte, die du betreffend pauschaler Vermögensverwaltungskosten wissen solltest.
Was sind pauschale Vermögensverwaltungskosten?
Unter pauschale Vermögensverwaltungskosten fallen Aufwendungen wie Beratungsgebühren, Depotgebühren oder die Kosten für die Verwaltung von Anlagefonds, die ohne Einzelnachweise bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich absetzbar sind.
Im Kanton Zürich beträgt der Pauschalabzug für Vermögensverwaltungskosten 0,3 Promille des verwalteten Vermögens. Wie immer unterscheiden sich die Regelungen je nach Kanton. Wir empfehlen deshalb, in der Wegleitung des Wohnkantons die spezifische Regelung nachzuschlagen.
Gibt es eine Untergrenze?
Eine spezifische Untergrenze für den Pauschalabzug gibt es in den gesetzlichen Regelungen nicht. Es wird jedoch erwartet, dass das verwaltete Vermögen signifikant genug ist, um überhaupt Verwaltungskosten zurechtfertigen. Kleinere Beträge oder alltägliche Sparbeträge fallen oft nicht in diese Kategorie. Für den Pauschalabzug im Kanton Zürich bedeutet dies, dass in der Regel ein substanzielles Vermögen vorhanden sein sollte, damit der Abzug von 0,3 Promille sinnvoll angewandt werden kann.
Beispiel
Angenommen, Herr Müller besitzt ein Portfolio von CHF500'000. Mit einem Pauschalabzug von 0,3 Promille kann er CHF 1'500 (0,3Promille von CHF 500'000) von seinem steuerbaren Einkommen abziehen, ohne die Kosten für die Vermögensverwaltung belegen zu müssen.
Fazit
Die Möglichkeit, pauschale Vermögensverwaltungskosten abzusetzen, ist eine attraktive Option zur Senkung der Steuerlast. Auch wenn es keine explizite Untergrenze gibt, sollten Steuerpflichtige sicherstellen, dass ihr Vermögen ausreichend groß ist, um solche Kosten realistisch zurechtfertigen. Dieser Steuervorteil ist ein praktisches Instrument, um den administrativen Aufwand zu minimieren und gleichzeitig von möglichen Einsparungen zu profitieren.