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Rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a: Was ändert sich ab 2025?

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Rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a: Was ändert sich ab 2025?

Der Bundesrat hat kürzlich eine wegweisende Neuerung für die Altersvorsorge beschlossen: Ab dem kommenden Jahr wird es möglich sein, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzuholen.

Diese Entscheidung basiert auf einer Motion, die von Ständerat Erich Ettlin (Die Mitte) eingebracht und vom Parlament gutgeheissen wurde. Doch was bedeutet das konkret für Versicherte, und welche Auswirkungen hat diese Änderung auf die Steuereinnahmen?

Nachzahlungen in die Säule 3a: Eine Chance für die Selbstvorsorge

Bisher war es so, dass der jährliche Maximalbetrag, den man in die Säule 3a einzahlen kann, nicht nachträglich ausgeglichen werden konnte. Wenn dieser Betrag für ein bestimmtes Jahr nicht ausgeschöpft wurde, verfiel die Möglichkeit zur Einzahlung. Ab dem Jahr 2025 wird sich dies jedoch ändern: Versicherte können dann versäumte Einzahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend tätigen.

Die Säule 3a ist ein wichtiger Pfeiler der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Sie ermöglicht es Erwerbstätigen, zusätzlich zur AHV und Pensionskasse (BVG) für das Alter vorzusorgen. Für das Jahr 2025 beträgt der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse 7258 Franken. Diese Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden, was eine Reduktion des steuerbaren Einkommens zur Folge hat.

Wer profitiert von der neuen Regelung?

Die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlungen steht grundsätzlich allen Personen offen, die in der Schweiz einer AHV-pflichtigen Tätigkeit nachgehen – sowohl im Jahr der Einzahlung als auch für das Jahr, für das die Nachzahlung geleistet wird. Der Vorteil: Auch Einzahlungen, die rückwirkend für vergangene Jahre getätigt werden, sind vollständig von den Steuern abziehbar.

Doch diese Neuerung bleibt nicht ohne Kritik. Einige Parteien, darunter die SP, sehen darin vor allem einen Vorteil für Personen mit höheren Einkommen. Die SP-Nationalrätin Mattea Meyer betonte, dass vor allem Gutverdiener von der neuen Regelung profitieren würden, da diese über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um Nachzahlungen in dieser Höhe zu leisten. Für Haushalte mit mittleren oder niedrigen Einkommen sei der Nutzen hingegen begrenzt.

Auswirkungen auf die Steuereinnahmen

Mit der Einführung dieser Regelung rechnet der Bund mit spürbaren Steuerausfällen. Nach ersten Schätzungen könnten die direkten Bundessteuern jährlich um 100 bis 150 Millionen Franken sinken. Auf kantonaler und kommunaler Ebene wird sogar ein Rückgang von 200 bis 450 Millionen Franken erwartet.

Trotz dieser möglichen Mindereinnahmen sieht der Bundesrat die Vorteile in der Stärkung der privaten Altersvorsorge. Zudem plant die Regierung, ab 2025 weitere Anpassungen bei den steuerlichen Privilegien der zweiten und dritten Säule vorzunehmen. Diese Reformen sollen dazu beitragen, das Vorsorgesystem langfristig zu sichern und an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.

Fazit

Die Möglichkeit, rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen, bietet vor allem für Gutverdiener eine attraktive Chance, ihre Altersvorsorge zu optimieren und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung auf die Steuereinnahmen und die soziale Gerechtigkeit auswirken wird. Sicher ist, dass die Diskussion um die beste Ausgestaltung der Altersvorsorge in der Schweiz weiterhin spannend bleibt.

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