Änderungen bei Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER in Sicht

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Änderungen bei Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER in Sicht

Beim Schweizer Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER stehen zwei wesentliche Änderungen an. Zum einen sollen die Bilanzierung und Berichterstattung von Subventionen detailliert geregelt werden, zum anderen ist eine Überarbeitung der Bestimmungen zur Konzernrechnung geplant.

Bilanzierung und Berichterstattung von Subventionen

Viele Swiss GAAP FER Anwender profitieren von Subventionen, Beihilfen und Zuschüssen. Die Offenheit der bisherigen Regelung hat indes eine unterschiedliche Behandlung selbiger in den Jahresabschlüssen zur Folge. Um eine Angleichung zu bewirken, sollen die bestehenden Fachempfehlungen ergänzt und folgende Punkte detaillierter geregelt werden:

  • Anwendung Brutto-/Nettoprinzip
  • Realisierung von Erträgen
  • Berücksichtigung möglicher Rückforderungen oder Eigentumsvorbehalte
  • Unentgeltliche und verbilligte Sach- und Dienstleistungen
  • Offenlegungen

Bestimmungen zur Konzernrechnung

Die Fachkommission Swiss GAAP FER hat entschieden, die Bestimmungen zur Konzernrechnungslegung zu überarbeiten und anzupassen. Auslöser für die geplante Änderung ist die Notwendigkeit die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu verbessern. Einen ersten Entwurf für die geplante neue Regelung dürfte es bereits in der zweiten Hälfte 2020 geben. Folgende Änderungen sind zu erwarten:

  • Behandlung assoziierter Unternehmen (Equity-Methode, bisher nicht geregelt)
  • Schrittweiser Unternehmenskauf bzw. -verkauf (bisher nicht geregelt)
  • Neubewertung von Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bei Firmenübernahmen (Diskussion, ob detaillierte Regelung notwendig)
  • Zusätzliche Offenlegungspflichten (Offenlegung von Gewinnen und Verlusten aus Desinvestitionen, Herleitung des Goodwills)

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