Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 1: Einführung und Überblick

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Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 1: Einführung und Überblick

Immer häufiger besteht der Lohn nicht mehr nur aus einer Geldzahlung. Besonders in Startups oder für leitende Mitarbeitende stellen Mitarbeiterbeteiligungen oft einen Teil des Lohnes dar. Dies kann für alle Beteiligten sehr lukrativ sein. Da jedoch der genaue Steuerwert nicht so einfach zu ermitteln ist, wie bei einer regulären Lohnzahlung, wird dadurch die Steuerberechnung schwerer. Findea erklärt deshalb in dieser Beitragsserie, wie die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen funktioniert und was es dabei zu berücksichtigen gibt. Dieser erste Beitrag gibt eine Einführung in das Thema und sorgt für einen Überblick.

Mitarbeiterbeteiligungen: was ist das?Wie der Name vermuten lässt, sind Mitarbeiterbeteiligungen nur für Mitarbeitende möglich. Dabei kann es sich um ein bestehendes, künftiges oder vergangenes Arbeitsverhältnis handeln. Wenn im Zusammenhang mit solch einem Arbeitsverhältnis Beteiligungsrechte an einen Mitarbeitenden vergeben werden, so sind diese entweder als echte oder als unechte Mitarbeiterbeteiligungen zu qualifizieren.Von einer echten Mitarbeiterbeteiligung wird dann gesprochen, wenn das Beteiligungsrecht den Mitarbeitenden im Ergebnis am Eigenkapital des Arbeitgebers berechtigt. Dies kann direkt oder indirekt geschehen. Unter direkt versteht man, dass der Mitarbeitende dieses Recht sofort erhält, bspw. durch Mitarbeiteraktien oder anderen Beteiligungspapieren. Von indirekt ist die Rede, wenn man nur ein Anrecht auf Beteiligungspapiere hat, wie einem dies bspw. durch Optionen oder Anwartschaften eingeräumt wird.Unechte Mitarbeiterbeteiligungen geben dem Mitarbeitenden kein Anrecht am Eigenkapital. Es handelt sich hierbei um Anreizsysteme, welche aktienkurs- bzw. eigenkapitalbezogen sind. Werden die Ziele erreicht, erfolgt eine Geldzahlung. Oft werden durch diese Instrumente keine weiteren Rechte begründet. Da sodann kein Stimm- oder Dividendenrecht begründet wird, gelten diese unechten Beteiligungen im steuerlichen Aspekt bis zu ihrer Realisierung als Anwartschaften.Besteuerung von MitarbeiterbeteiligungenDie rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen finden sich in den Art. 17a – 17d des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie in der Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV). Ein zentraler Charakter von Mitarbeiterbeteiligungen ist, dass diese meistens umsonst oder zu vergünstigten Konditionen vergeben werden. Diese Differenz zum regulären Marktpreis stellt sodann ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit dar (Art. 17 DBG). Wann und wie genau diese Differenz und somit der Steuerwert berechnet wird, erfahren Sie in den kommenden Beiträgen.Ausführliche Informationen finden Sie im Kreisschreiben 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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