Bildung und Auflösung von Rückstellungen

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Bildung und Auflösung von Rückstellungen

Rückstellungen verkörpern den Wert künftiger Geldabflüsse bei denen dem bilanzierenden Unternehmen kein Gegenwert zufliesst.

Rückstellungen

Bei einer Rückstellung besteht die Verpflichtung zu einer Leistung, die sich in der Regel auf rechtliche Verpflichtungen stützt oder aber auch auf einen Vorfall in der Vergangenheit. Im Gegensatz zu den "normalen" Verbindlichkeiten ist aber eines oder mehrere der massgeblichen Kriterien für eine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Das heisst, Betrag, Fälligkeit und oder effektive Verpflichtung stehen noch nicht fest oder sind nicht genau bezifferbar. Wahrscheinlich kommt es aber zu einem Geldabfluss und auch die Höhe ist ungefähr abschätzbar.Für die Bildung von Rückstellungen gibt es verschiedene Gründe. Rückstellungen können beispielsweise im Zusammenhang mit Verpflichtungen der Altersvorsorge gebildet werden, für steuerliche Verpflichtungen, bei Prozessrisiken oder für möglicherweise entstehende Garantieforderungen.Die Fälligkeit von Rückstellungen ist ebenfalls zu beurteilen. Kurzfristige Rückstellungen sind innerhalb von 12 Monaten fällig, was darüber hinaus geht, wird als langfristige Rückstellung bezeichnet. Die Rückstellungen sind in der Bilanz anzugeben.Aufgelöst werden Sie dann wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dies trifft zu bei einer Prozessrückstellung die nicht vollständig für den Prozess verwendet werden muss. Ebenso dann, wenn eine Garantieforderung nicht zustande kommt und daher auch keine Leistungen ausgerichtet werden müssen.

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