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Abschaffung des Eigenmietwerts

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Abschaffung des Eigenmietwerts

Die Abschaffung des umstrittenen Eigenmietwertets ist ein Thema, welches die Politik sowie die Gesellschaft bereits seit Jahrzehnten beschäftigt. Eingeführt wurde er 1934 per Notrecht, um die damals ausgetrockneten Staatskassen wieder etwas auf Vordermann zu bringen. 90 Jahre später bleibt der Eigenmietwert bestehen, was erneut demonstriert, dass wenn eine Steuer einmal eingeführt wurde, diese kaum abgeschafft werden kann. Nun gibt es jedoch wieder neue Bewegungen in Richtung Abschaffung des Eigenmietwertes. Aus diesem Grund nehmen wir es zum Anlass, dieses ewige Themaerneut unter die Lupe zu nehmen.

Was ist der Eigenmietwert

Um überhaupt über die Abschaffung des Eigenmietwertes sprechen zu können, müssen wir zunächst einmal wissen, was der Eigenmietwert überhaupt ist.

An sich ist der Eigenmietwert ein fiktiver Wert. Es handelt sich um Einkommen, welches gar nicht existiert und Eigenheimbesitzer auch nicht erhalten. Grundsätzlich sollte der Eigenmietwert etwa 60% bis 70% des Betrages ausmachen, den Mietende für das betroffene Objekt bezahlen müssten. Gerechtfertigt wird der Eigenmietwert dadurch, dass eine Person, die ihre Liegenschaft gekauft hat, keine Miete bezahlen muss. Durch diese Einsparung bei den Mietkosten, sinken die Lebenshaltungskosten, was wiederrum einen indirekten Vermögenszugang zur Folge hat. Das daraus resultierende Einkommen wird zum Naturaleinkommen dazugezählt und schlussendlich auch zum steuerbaren Einkommen. Komplettbenachteiligt sind die Eigenheimbesitzenden dennoch nicht. Hypothekarzinse und Unterhaltskosten (oder Kosten in Zusammenhang mit Umwelt- oder Energiesparmassnahmen) können in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

Hier ein Rechenbeispiel:

Steuerwert Immobilie: CHF 800’000

Eigenmietwert 3.5% vom Steuerwert im Kanton Zürich: CHF 28’000

Abzüglich Unterhaltskosten pauschal 20% des Eigenmietwertes:-5’600

Abzüglich Hypothekarzinsen 1.5% (Hypothekarsumme 600'000): -9’000

Zusätzlich versteuertes Einkommen: CHF 13’400

Wieso möchte man den Eigenmietwert überhaupt abschaffen?

Wie im Abschnitt zuvor erwähnt, müssen Eigenheimbesitzende Einkommen versteuern welches sie gar nicht erhalten. Viele erachten dies als ungerecht, da die Eigenheimbesitzenden hier oftmals der Steuerprogression zum Opfer fallen, zumal diese finanziell häufig bessergestellt sind. Wenn dies mit einem Mieter verglichen würde, würde dies bedeuten, dass ein reicher Mietermehr Steuer bezahlen müsste als ein verhältnismässig armer Mieter, selbst wenn beide die genau gleiche Liegenschaft bewohnen.

Abschaffung wäre schlecht für den Schweizer Tourismus

Stirnrunzeln verursacht die Abschaffung des Eigenmietwertes vor allem in den Tourismuskanton. Das liegt daran, dass auch auf Zweit- oder Ferienwohnungen der Eigenmietwert erhoben wird. Dies bringt Kantonen wie Tessin, Wallis oder Graubünden Einnahmen, die sonst verloren gingen. Selbstverständlich gibt es hier Lösungen, beispielsweise in Form einer Liegenschafssteuer. Diese müsste jedoch kantonal geregelt sein, was dann wiederrum gewisse Kantone in Bezug auf die Attraktivität für den Kauf einer Zweiliegenschaften benachteiligen könnte.

Des Weiteren geht auch die Möglichkeit verloren Unterhaltskosten in Abzug zu bringen, was zur Auswirkung haben könnte, dass sich der optische Standard der Immobilien in der Schweiz verschlechtern könnte. In einem Land wie der Schweiz, welches viele Touristen mit seinem Charm und Atmosphäre anlockt, könnte dies negative Folgen haben.

Fazit

Der Eigenmietwert und dessen Abschaffung ist ein komplexes Thema. Auf der einen Seite handelt es sich um einen fiktiven Wert, den Eigenheimbesitzer nicht bezahlen möchten, auf der anderen Seite fehlt es an sinnvollen und gerechten Alternativen. Auch politisch ist das Thema heikel. Wo eine Steuer gestrichen wird, gehen auch immer staatliche Einnahmen verloren, was möglicherweise eine Steuererhöhung in anderen Bereichen zur Folge hat. Ob und wann der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird, steht aktuell also noch in den Sternen.

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