Investitionen in ein Unternehmen, wie z.B. eine Maschine oder ein Fahrzeug, verlieren über die Zeit an Wert. Durch das Verbuchen von Abschreibungen wird die Abnutzung von Gegenständen und deren Wertverlust in der Buchhaltung berücksichtigt.
Bei der Abschreibung der Gegenstände ist vor allem die Lebensdauer der Gegenstände ein zentrales Kriterium für die Ansetzung der Höhe der Abschreibung. Gegenstände mit einer hohen Abnutzung bzw. kurzen Lebensdauer, wie beispielsweise ein Laptop haben dadurch deutlich höhere Abschreibungssätze als andere Vermögensgegenstände mit langer Lebensdauer, wie beispielsweise Wohnhäuser.
Höhe der Abschreibungssätze
Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert Richtgrössen betreffend steuerlich maximal anerkannten Abschreibungssätze. Zu berücksichtigen sind weiter kantonal Unterschiede. Die Werte beziehen sich auf die Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode, das bedeutet die Berechnung der Abschreibung auf dem Buchwert.
- Wohnhäuser (nur Gebäude) (2%)
- Geschäftshäuser (nur Gebäude) (4%)
- Fabriken/Werkstätten/Lagergebäude (8%)
- Geschäftsmobiliar (25%)
- Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken (30%)
- Motorfahrzeuge (40%)
- Anhänger (30%)
- Büromaschinen und EDV-Anlagen (40%)
- Patente/Lizenzen/Goodwill (40%)
- Werkzeuge (45%)
- Hotel- und Gastwirtschaftsgeschirr (45%)
Bei der linearen Abschreibungsmethode, das heisst der Berechnung der Abschreibungen auf dem Anschaffungswert der entsprechenden Anlage, werden die aufgeführten Abschreibungssätze halbiert.