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Abstimmung vom 13. Februar 2022 – Abschaffung der Emissionsabgabe

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Abstimmung vom 13. Februar 2022 – Abschaffung der Emissionsabgabe

Am 13. Februar 2022 stimmt das Schweizer Volk über die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ab. Die Vorlage von Bundesrat und Parlament zielt auf die Abschaffung der Emissionsabgabe mit dem Ziel Unternehmen die Beschaffung von Eigenkapital zu erleichtern.

Emissions-, Umsatz- und Versicherungsabgabe

Bei der Emissionsabgabe handelt es sich neben der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe um eine von drei im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 geregelten Stempelabgaben.

  • Emissionsabgabe: Die Emissionsabgabe wird auf der Ausgabe inländischer Urkunden erhoben. Gibt ein Unternehmen Gesellschaftsanteile (Aktien, Stammanteile, Partizipations- oder Genussscheine) aus, erhebt der Bund eine Steuer. Die Emissionsabgabe wird entsprechend bei Gründung eines Unternehmens oder Erhöhung des Eigenkapitals fällig.
  • Umsatzabgabe: Die Umsatzabgabe fällt auf dem Umsatz bzw. Handel mit bestimmten in- und ausländischen Wertschriften an.
  • Versicherungsabgabe: Die Versicherungsabgabe zielt auf die Prämienzahlungen bestimmter Versicherungen ab.

Die Höhe der Emissionsabgabe beläuft sich auf ein Prozent des aufgenommenen Eigenkapitals, wobei ein Freibetrag von einer Million Franken gilt.

Beispiel: Gibt ein Unternehmen 1.5 Millionen Franken aus, muss es auf dem die Freibetragsgrenze übersteigenden Betrag von CHF 500’000 eine Emissionsabgabe von CHF 5000 entrichten.

Neben der Freibetragsgrenze sehen die gesetzlichen Regelungen zur Emissionsabgabe diverse Ausnahmen vor. Unter bestimmten Bedingungen von der Besteuerung ausgenommen sind unter anderem gemeinnützige Unternehmen, wie etwa Wohnbaugenossenschaften.

Wirtschaftliche Bedeutung der Emissionsabgabe

Im Jahr 2020 haben nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) rund 2300 Unternehmen die Emissionsabgabe entrichtet. Da einige dieser Unternehmen mehrmalig Eigenkapital aufgenommen haben, gab es insgesamt über 2500 Transaktionen. Total 2.2 Prozent der Transaktionen generierten dabei 51.5 Prozent der Steuereinnahmen, während die anderen 48.5 Prozent der Steuereinnahmen auf die restlichen 97.8 Prozent der Transaktionen entfielen.

Nach Angaben der ESTV schwanken die Einnahmen aus der Emissionsabgabe stark, ohne dass ein klarer Trend nach oben oder unten erkennbar wäre. In den vergangenen zwanzig Jahren lag der Tiefstwert bei 120 Millionen Franken (2005) und der Höchstwert bei 407 Millionen Franken (2017). Im Durchschnitt beliefen sich die Einnahmen auf rund 250 Millionen Franken.

Referendum gegen Vorlage von Bundesrat und Parlament ergriffen

Die vorgeschlagene Änderung des StG bezweckt die Abschaffung der Emissionsabgabe. Unternehmen könnten entsprechend künftig Eigenkapital aufnehmen, ohne darauf Steuern entrichten zu müssen. Der Nationalrat hat sich mit 120 Ja-Stimmen gegenüber 70 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Änderung ausgesprochen. Im Ständerat wurde der revidierte Gesetzestext mit 29 Ja-Stimmen gegenüber 14 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Gegen die Vorlage von Bundesrat und Parlament wurde das Referendum ergriffen.

Argumente Pro

Von der Abschaffung der Emissionsabgabe versprechen sich die Befürworter der vorgeschlagenen Änderung positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, Standortattraktivität und Arbeitsplätze.

  • Arbeitsplätze sichern: Bundesrat und Parlament bringen vor, dass die Emissionsabgabe das Schweizer Wirtschaftswachstum hemmen würde, indem sie Investitionen verteuert. Die Abschaffung der Steuer hingegen würde positive Unternehmensentwicklungen fördern und Arbeitsplätze sichern.
  • International kaum verbreitet: Bei der Emissionsabgabe handle es sich sodann um eine international wenig verbreitete Belastung. Neben der Schweiz und Liechtenstein kennen in Europa lediglich Griechenland und Spanien eine vergleichbare Abgabe.
  • Belastung zu Unzeiten vermeiden: Angeführt wird ausserdem eine erhöhte Belastung der Schweizer Wirtschaft in Krisensituationen. In ökonomisch herausfordernden Zeiten benötigen Unternehmen regelmässig mehr Kapital. Die Emissionsabgabe stellt in diesen ohnehin herausfordernden Zeiten eine zusätzliche Belastung dar.  
  • Risiko der Verschuldung senken:  Weil die Aufnahme von Fremdkapital, beispielsweise in Form von Darlehen, nicht besteuert wird, haben Unternehmen unter dem geltenden Recht einen Anreiz ihre Geschäfte mithilfe von Krediten zu finanzieren. Die Abschaffung der Emissionsabgabe verspricht im Gegenzug das Verschuldungsrisiko zu senken.
  • Jungunternehmen nicht benachteiligen: Im Gegensatz zu etablierten Unternehmen, die ihre Investitionen regelmässig mithilfe einbehaltener Gewinne finanzieren können, sind besonders Jungunternehmen auf die Schaffung von Eigenkapital angewiesen. Diese Benachteiligung entfällt bei Annahme der Vorlage.
  • Emissionsabgabe ist ungerecht: Weil die Emissionsabgabe unabhängig davon anfällt, ob sich eine Investition als rentabel erweist oder nicht, und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit daher unberücksichtigt bleibt, wird die geltende Regelung vielfach als ungerecht empfunden.
  • Neue internationale Regeln ausgleichen: Nicht zuletzt führen die Befürworter der Vorlage ins Feld, dass die OECD demnächst eine international gültige Mindeststeuer für Unternehmen beschliessen könnte. Diesfalls besteht die Gefahr, dass die Schweiz ihren Standortvorteil aufgrund tiefer Gewinnsteuern verliert. Die Abschaffung der Emissionsabgabe könnte diesem Verlust entgegenwirken.

Argumente Contra

Das Referendumskomitee begründet die geforderte Ablehnung des neuen Gesetzesentwurfs mit dem zu erwartenden Loch im Staatshaushalt. Weiter kritisieren sie, dass hauptsächlich finanzstarke Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von der Änderung profitieren würden.

  • Defizit in der Staatskasse: Die Gegner der zur Abstimmung kommenden Vorlage fürchten, dass die zu erwartete Einbusse der Steuereinnahmen von 250 Millionen Franken Leistungskürzungen zur Folge haben wird oder durch die erhöhte Besteuerung von Privatpersonen wird kompensiert werden müssen.
  • Bevorzugung der Finanzbranche: Des Weiteren würden durch die Abschaffung der Emissionsabgabe die ohnehin bereits bevorzugten Grosskonzerne, insbesondere aus der Finanzbranche, noch stärker begünstigt werden.
  • Keine Vorteile für Jungunternehmen: Entgegen den Ausführungen von Bundesrat und Parlament würde die Vorlage ausserdem kaum Investitionen fördern. Im Jahr 2020 hätten bei der vorgesehenen Abschaffung gerade einmal 55 Grosskonzerne über 50 Prozent der neuen Privilegien erhalten. Die für die Schweizer Wirtschaft wichtigen Startups und KMU hätten hingegen nichts von den Änderungen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 13. Februar 2022, Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, S. 36 ff. (Abstimmungsbüchlein).

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