Ab dem 01.09.2023 treten das neue Datenschutzgesetz (DSG) und die neue Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft. Dies hat der Bundesrat in der Sitzung vom 31. August 2022 entschieden. Die Gesetzesänderungen sollen zum einen den Datenschutz stärken und deren Umgang vereinfachen.
Datenschutzgesetz (DSG)
Das schweizerische Datenschutzgesetz wurde komplett revidiert. Die Revision war insofern nötig, als dass sich sowohl die Ansprüche der Bevölkerung sowie die technologische Landschaft in den letzten Jahren stark verändert haben. Das neue DSG soll in erster Linie den Schutz persönlicher Daten erhöhen und den technologischen Entwicklungen angepasst werden. Personen sollten mehr Selbstbestimmung darüber haben, welche und wie viele Daten sie über sich Preis geben möchten.
Datenschutzverordnung (DSV)
Um obengenannte Gesetzesänderungen umsetzen zu können, sind diverse Anpassungen an der DSV notwendig. Insbesondere werden Private von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit. Auch die Bedingungen zum Auskunftsrecht wurden vereinfacht und die Dokumentationspflicht komplett gestrichen.
Stärke für Wirtschaftsstandort Schweiz
Mit der Umsetzungsfrist von einem Jahr kommt der Bundesrat der Wirtschaft entgegen. Per 01.09.2023 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Auch wirtschaftlich hilft die Revision der Schweiz, da sie die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicherstellt. Für die Schweiz ist eine saubere und einfache Datenübermittlung mit Staaten der Europäische Union (EU) sehr wichtig. So stärkt das neue DSG den Wirtschaftsstandort Schweiz und somit seine Wettbewerbsfähigkeit.