Die aktive und passive Rechnungsabgrenzung dient dazu, Erträge und Aufwände in den richtigen Geschäftsperioden zu verbuchen. Mit einer sauberen und periodengerechten Rechnungsabgrenzung wird sichergestellt, dass die Buchhaltung die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse im Unternehmen widerspiegelt.
Das Abgrenzungsprinzip(Accrual Principle) als einer der zentralen Grundsätze der Rechnungslegung soll sicherstellen, dass Erträge jenen Aufwänden gegenübergestellt werden, die zu deren Erwirtschaftung notwendig waren. Nur so kann die Buchhaltung ein wirtschaftlich korrektes Bild der Geschäftslage zeichnen. In Umsetzung des Abgrenzungsprinzips sorgen die aktive und passive Rechnungsabgrenzung für eine periodengerechte Zuordnung des Betriebserfolgs.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzung
Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei Rechnungsabgrenzungen um Korrekturbuchungen, die eine korrekte Zuordnung von Aufwänden und Erträgen zu den jeweiligen Geschäftsperioden sicherstellen. Während aktive Rechnungsabgrenzungen auf der Aktivseite der Bilanz zu finden sind, gehören passive Rechnungsabgrenzungen zu den Passiven.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung (früher: Transitorische Aktiven) dient dazu, bezahlte Aufwände des Folgejahres oder im Geschäftsjahr noch nicht erhaltene Erträge zu verbuchen.
Im ersten Fall geht es darum, Aufwände, die das neue Geschäftsjahr betreffen, aber schon im alten Geschäftsjahr bezahlt wurden, abzugrenzen. Typische Beispiele sind Vorauszahlungen der Miete oder von Versicherungsprämien.
Beim zweiten Fall werden Erträge, die das alte Geschäftsjahr betreffen, aber erst im neuen Jahr eingehen, abgegrenzt. Diese Art der Rechnungsabgrenzung findet etwa dann Anwendung, wenn die Rechnungsstellung für bereits geleistete Arbeiten erst im neuen Geschäftsjahr erfolgt.
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung (früher: Transitorische Passiven) bezweckt die periodengerechte Abgrenzung noch nicht bezahlter Aufwände oder bereits erhaltener Erträge des Folgejahres
Der erste Fall dient dazu, Aufwände, die noch zum alten Geschäftsjahr gehören, aber erst im neuen Geschäftsjahr in Rechnung gestellt werden, abzugrenzen. Diese passive Rechnungsabgrenzung findet etwa bei ausstehenden Lieferantenrechnungen Anwendung.
Im zweiten Fall sollen Erträge, die das neue Geschäftsjahr betreffen, abgegrenzt werden. Betroffen sind Erträge, die bereits im alten Geschäftsjahr eingehen, für welche die entsprechende Gegenleistung aber erst im neuen Geschäftsjahr erbracht wird. Ein typischer Anwendungsfall dieser Abgrenzungsart sind Vorauszahlungen.
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