Anpassung der Mehrwertsteuersätze per 01.01.2024

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Anpassung der Mehrwertsteuersätze per 01.01.2024

Mit der Abstimmung „AHV 21“ vom 25.09.2022 zur Sanierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung, erhöhen sich voraussichtlich per 01.01.2024 die Mehrwertsteuersätze (nachfolgend MWST-Sätze). Was heisst das für die Schweizer Bevölkerung?

Mehrwertsteuersätze

Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird die MWST-Sätze voraussichtlich per 01.01.2024 wie folgt anpassen:

                                                  Bisher                 Anpassung              Neu

Normalsatz                            7.7%                     +0.4%                        8.1%

Reduzierter Satz                   2.5%                    +0.1%                         2.6%

Sondersatz                             3.7%                    +0.1%                         3.8%

 

Das Leben wird somit in praktisch allen Bereichen ein wenig teuer. Hier ein paar Beispiele:

Der Kauf von Kleidung, Elektronik, etc. oder der Bezug von Dienstleistungen (Normalsatz) für 100 Franken , wird dadurch 40 Rappen teurer. Der Kauf von Medikamenten und Lebensmitteln (reduzierter Satz) für 100 Franken wird 10 Rappen teurer. Eine Übernachtung im Hotel (Sondersatz) für 100 Franken wird ebenfalls 10 Rappen teurer.

Das gilt für Unternehmen zu beachten:

Für Unternehmen gilt ein wenig mehr zu beachten als für Konsumenten. Bei Änderungen der MWST müssen Buchhaltungssoftware und die Preise der Produkte angepasst werden.

Des Weiteren muss beim Jahreswechsel beachten werden, welcher Steuersatz verwendet werden muss. Massgebend ist nämlich weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung. Entscheidend ist der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung. Leistungen, welche bis zum 31.12.2023 erbracht werden, unterliegen den bisherigen, und Leistungen welche ab dem 01.01.2024 erbracht werden, den neuen Steuersätzen.

Periodische Leistungen, welche für ein Jahr im Voraus bezahlt werden, wie z.B. Abonnemente, müssen aufgeteilt werden. Sollte eine Leistung von Juli bis Juli erbracht werden, werden 6 Monate mit dem bisherigen und 6 Monate mit dem neuen Steuersatz abgerechnet.

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