Wenn ein Unternehmen in der Schweiz Wertschriften oder Beteiligungen erwirbt, ist es entscheidend, diese korrekt buchhalterisch zu erfassen und die rechtlichen Vorgaben zu beachten. In diesem Blogbeitrag bieten wir einen umfassenden Überblick darüber, wie Beteiligungen und Wertschriften in der Bilanz zu behandeln sind.
Beteiligung oder Wertschrift: Die Unterscheidung
Beteiligung: Eine Beteiligung im Sinne von Art. 960d Abs. 3 OR liegt vor, wenn ein Unternehmen Anteile am Kapital eines anderen Unternehmens erwirbt, die langfristig gehalten werden und einen massgeblichen Einfluss ermöglichen. Konkret spricht man von einer Beteiligung, wenn diese mehr als 20% der Stimmrechte umfasst.
Wertschriften: Beim Erwerb von Aktien oder anderen Wertschriften ohne signifikanten Einfluss – das heisst mit weniger als 20% der Stimmrechte – wird dieser Erwerb als Wertschrift und nicht als Beteiligung betrachtet.
Buchhalterische Behandlung von Beteiligungen und Wertschriften
Obwohl Beteiligungen und sonstige Wertschriften in der Buchhaltung ähnlich behandelt werden, gibt es einige Unterschiede, die berücksichtigt werden sollten:
Beteiligungen: Im Kontenrahmen für KMU wird für Beteiligungen das Konto 1480 verwendet.
Wertschriften: Wertschriften werden im Konto 1400 verbucht.
Als Gegenkonto wird typischerweise ein Umlaufkonto wie Bank (1000) oder ein Verbindlichkeitenkonto wie Verbindlichkeiten (2000) genutzt.
Beispielbuchung:
Der Kauf von Aktien im Wert von CHF 4'000 wird wie folgt erfasst:
Soll: 1400 Wertschriften CHF 4'000
Haben: 1020 Bank CHF 4'000
Wichtige Hinweise zur Buchhaltung
Transaktionskosten: Kosten und Gebühren, wie z. B. Börsenkommissionen, werden den Anschaffungskosten zugerechnet.
Dividenden und Zinsen: Erträge aus Beteiligungen werden als Beteiligungsertrag verbucht, während Erträge aus Wertschriften als Finanzertrag erfasst werden.