Der Bundesrat plant, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. Neu soll ein Abzug von 3'000 Franken (bisher: 1'700 Franken) für Alleinstehende und 6’000 Franken(bisher: 3’500 Franken) für Ehepaare zulässig sein.
Der Bundesrat schlägt vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.
Erhöhung Abzug für Krankenkassenprämien
Neu sollen Ehepaare bis zu 6'000 Franken statt wie bisher 3'500 Franken abziehen können. Für alle anderen Personen soll der Betrag von 1'700 Franken auf 3'000 Franken steigen. Pro Kind oder unterstützungspflichtige Person soll die Abzugslimite ausserdem von bisher 700 Franken auf 1'200 Franken erhöht werden. Die Neuregelung soll prinzipiell auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Kantone die Abzugshöhe aber wie bis anhin selbst festlegen können.
Kein Abzug für überobligatorische Krankenpflege mehr
Gleichzeitig schlägt der Bundesrat vor, dass die Prämien für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung und Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien künftig nicht mehr zum Abzug berechtigen sollen. Diese können allerdings schon heute kaum in Abzug gebracht werden, weil der abzugsfähige Maximalbetrag im Regelfall bereits durch die obligatorischen Krankenversicherungsprämien erreicht wird. Für die meisten Personen dürfte sich durch die Neuregelung deshalb wenig ändern. Ebenfalls gestrichen werden soll der erhöhte Abzug für Menschen, die nicht erwerbstätig sind, da diese keine höheren obligatorischen Krankenkassenprämien bezahlen als erwerbstätige Personen. Gerechtfertigt wird diese Änderung dadurch, dass Betroffene durch die allgemeine Erhöhung dennoch höhere Abzüge geltend machen können als bis anhin.
Mindereinnahmen von 290 Millionen Franken
Die vorgeschlagenen Massnahmen werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 290 Millionen Franken pro Jahr führen. Davon entfallen rund 230 Millionen Franken auf den Bund und rund 60 Millionen Franken auf die Kantone. Den Kantonen werden ausserdem einmalige Anpassungskosten zur Umsetzung des neuen Rechts erwachsen.
Quelle: Medienmitteilung Bund vom 11.06.2021 - https://bit.ly/3ADw6bu
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