Bundesrat will Steuerabzug für Krankenkassenprämien erhöhen

Jetzt teilen!
Bundesrat will Steuerabzug für Krankenkassenprämien erhöhen

Der Bundesrat plant, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. Neu soll ein Abzug von 3'000 Franken (bisher: 1'700 Franken) für Alleinstehende und 6’000 Franken(bisher: 3’500 Franken) für Ehepaare zulässig sein.

Der Bundesrat schlägt vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.

Erhöhung Abzug für Krankenkassenprämien

Neu sollen Ehepaare bis zu 6'000 Franken statt wie bisher 3'500 Franken abziehen können. Für alle anderen Personen soll der Betrag von 1'700 Franken auf 3'000 Franken steigen. Pro Kind oder unterstützungspflichtige Person soll die Abzugslimite ausserdem von bisher 700 Franken auf 1'200 Franken erhöht werden. Die Neuregelung soll prinzipiell auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Kantone die Abzugshöhe aber wie bis anhin selbst festlegen können.

Kein Abzug für überobligatorische Krankenpflege mehr

Gleichzeitig schlägt der Bundesrat vor, dass die Prämien für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung und Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien künftig nicht mehr zum Abzug berechtigen sollen. Diese können allerdings schon heute kaum in Abzug gebracht werden, weil der abzugsfähige Maximalbetrag im Regelfall bereits durch die obligatorischen Krankenversicherungsprämien erreicht wird. Für die meisten Personen dürfte sich durch die Neuregelung deshalb wenig ändern. Ebenfalls gestrichen werden soll der erhöhte Abzug für Menschen, die nicht erwerbstätig sind, da diese keine höheren obligatorischen Krankenkassenprämien bezahlen als erwerbstätige Personen. Gerechtfertigt wird diese Änderung dadurch, dass Betroffene durch die allgemeine Erhöhung dennoch höhere Abzüge geltend machen können als bis anhin.

Mindereinnahmen von 290 Millionen Franken

Die vorgeschlagenen Massnahmen werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 290 Millionen Franken pro Jahr führen. Davon entfallen rund 230 Millionen Franken auf den Bund und rund 60 Millionen Franken auf die Kantone. Den Kantonen werden ausserdem einmalige Anpassungskosten zur Umsetzung des neuen Rechts erwachsen.

Quelle: Medienmitteilung Bund vom 11.06.2021 - https://bit.ly/3ADw6bu

Findea hilft Ihnen dabei, die Vermögenssituation Ihrer Gesellschaft jederzeit überblicken zu können.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search