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BVG-Pflicht 2024: Ein umfassender Überblick

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BVG-Pflicht 2024: Ein umfassender Überblick

Im Jahr 2024 bleibt die berufliche Vorsorge (BVG) ein zentrales Thema für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende in der Schweiz. Die BVG stellt sicher, dass Angestellte über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche Altersvorsorge erhalten, die über die staatliche AHV hinausgeht. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten.

Eintrittsschwelle und Altersgrenze

Im Jahre 2024 beträgt die Eintrittsschwelle für die Berufliche Vorsorge CHF 22'050. Besonders wichtig ist das Alter von 25 Jahren: Ab diesem Alter werden die Beiträge nicht nur für die Risiken Tod und Invalidität, sondern auch zur Ansparung eines Altersguthabens verwendet. Vor dem 25. Lebensjahr, konkret ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres, sind Angestellte lediglich gegen Tod und Invalidität versichert. Ab 25 Jahren beginnt der eigentliche Sparprozess für die Altersrente, der entscheidend für die finanzielle Absicherung im Ruhestand ist.

Koordinationsabzug und versicherter Lohn

Ein zentraler Aspekt der BVG ist der sogenannte Koordinationsabzug. Dieser Abzug stellt sicher, dass der Lohnanteil, der bereits durch die AHV abgedeckt ist, nicht nochmals in der zweiten Säule versichert wird. Im Jahr 2024 beträgt der Koordinationsabzug CHF 25'725. Der Koordinationsabzug wird vom Bruttolohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu ermitteln, der in die berufliche Vorsorge einfliesst.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, ein Arbeitnehmender verdient CHF 60'000 im Jahr. Nach Abzug des Koordinationsbetrags bleibt ein koordinierter Lohn von CHF 34'275 übrig (60'000 - 25'725), der in die BVG einbezogen wird. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der Altersgutschriften und somit für das angesparte Altersguthaben.

Es ist jedoch zu beachten, dass diese Zahlen dem Obligatorium entsprechen. Überobligatorisch kann mehr Lohn und ohne Koordinationsabzug versichert werden. Hierbei liegt die Obergrenze bei CHF 88'200.

Selbständigerwerbende und die BVG

Selbständigerwerbende unterliegen nicht automatisch der BVG-Pflicht, haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung beizutreten. Dies kann insbesondere für diejenigen von Vorteil sein, die ihre Altersvorsorge über die AHV hinaus stärken möchten. Durch den freiwilligen Beitritt können Selbständige nicht nur von einer besseren Altersabsicherung profitieren, sondern auch von steuerlichen Vorteilen.

Anstehende Reformen

Für das Jahr 2024 sind zudem Reformen im Bereich der beruflichen Vorsorge geplant. Diese sollen vor allem darauf abzielen, den Koordinationsabzug zu senken und die Altersgutschriften gerechter zu gestalten. Besonders Teilzeitbeschäftigte und Personen mit geringerem Einkommen sollen durch diese Reformen eine verbesserte Altersvorsorge erhalten. Ziel dieser Massnahmen ist es, die finanzielle Absicherung im Alter breiter und fairer zu gestalten.

Fazit

Die BVG-Pflicht im Jahr 2024 bringt einige wichtige Anpassungen mit sich, die sowohl für Angestellte als auch für Selbständigerwerbende von grosser Bedeutung sind. Insbesondere das Alter von 25 Jahren markiert einen entscheidenden Zeitpunkt, ab dem das Sparen für die Altersvorsorge beginnt. Arbeitnehmende sollten sich darüber im Klaren sein, wie der Koordinationsabzug ihren versicherten Lohn beeinflusst, während Selbständigerwerbende die Vorteile einer freiwilligen Vorsorge in Betracht ziehen sollten, um ihre finanzielle Zukunft zu sichern.

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