BVG-Umwandlungssatz soll auf 6 Prozent gesenkt werden

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BVG-Umwandlungssatz soll auf 6 Prozent gesenkt werden

Mit dem BVG-Umwandlungssatz wird aus dem Altersguthaben der Pensionskasse eine jährliche Rente berechnet. Aktuell beträgt der BVG-Umwandlungssatz 6.8 Prozent. Wenn es nach dem Nationalrat geht, soll sich das aber schon bald ändern.

Wie hoch ist die jährliche Altersrente aus dem angesparten Pensionskassenguthaben? Die Antwort auf diese Frage ist abhängig vom BVG-Umwandlungssatz.

Berechnung der Rente mit BVG-Umwandlungssatz

Der BVG-Umwandlungssatz ist ein festgelegter Prozentsatz, mit dessen Hilfe das Altersguthaben in der Pensionskasse in die jährliche Altersrente umgewandelt wird. Während der Umwandlungssatz im Bereich der überobligatorischen Vorsorge von den Pensionskassen beliebig festgelegt werden kann, ist der Mindestumwandlungssatz für die obligatorische berufliche Vorsorge im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Aktuell liegt der BVG-Umwandlungssatz noch bei 6.8 Prozent. Ein Satz von 6.8 Prozent bedeutet, dass wer ein Alterskapital von CHF 100'000 angespart hat, eine jährliche Rente in der Höhe von CHF 6'800 erhält.

Nationalrat will BVG-Umwandlungssatz senken

Mit 126 zu 66 Stimmen hat der Nationalrat vergangene Woche der Reform der zweiten Säule zugestimmt. Im Rahmen der BVG-Reform sollen insbesondere folgende Änderungen umgesetzt werden:

  • Umwandlungssatz: Der BVG-Umwandlungssatz soll neu auf 6 Prozent gesenkt werden. Ein Antrag, der eine Reduktion auf lediglich 6.4 Prozent verlangte, wurde abgelehnt. Wer CHF 100'000 in der zweiten Säule hat, soll künftig also nur noch CHF 6'000 im Jahr erhalten.
  • Rentenzuschlag: Eine Übergangsgeneration von maximal 15 Jahrgängen soll von einem Rentenzuschlag profitieren. Dabei sind jährlich maximal CHF 2’400 für die ersten fünf, maximal CHF 1’800 für die zweiten fünf und maximal CHF 1’200 für die dritten fünf Jahrgänge vorgesehen. Aufgrund der vorgesehenen Anrechnung des Überobligatoriums wird allerdings erwartet, dass nur rund 40 Prozent der Versicherten in den Genuss des Rentenzuschlags kommen werden.
  • Eintrittspflicht: Das Eintrittsalter von bisher 25 Jahren soll neu auf 20 Jahre gesenkt werden. Junge Personen werden damit früher beitragspflichtig.
  • Altersgutschriften: Die BVG-Reform sieht auch eine Reduktion und Glättung der Lohnbeiträge in die Pensionskasse vor. Neu sollen die Altersgutschriften 9 Prozent im Alter von 22 bis 44 Jahren (bisher: 7 bzw. 10 Prozent) und 14 Prozent (bisher: 15 bzw. 18 Prozent) ab 45 Altersjahren betragen. Durch die Änderung sollen die Chancen von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
  • Versicherter Lohn: Der Koordinationsabzug, welcher den versicherten Lohn bestimmt, soll von heute CHF 25'095 auf CHF 12'443 halbiert werden. Beiträge müssen damit künftig auf dem Teil des Jahreslohnes von CHF 12’443 bis 85’320 Franken entrichtet werden. Die Änderung zielt darauf ab, insbesondere die Altersvorsorge von Geringverdienern zu verbessern.
  • Eintrittsschwelle: Ebenfalls vor dem Hintergrund die Altersvorsorge von Personen mit geringem Einkommen zu stärken, soll die BVG-Eintrittsschwelle von bisher CHF 21'510 auf neu CHF 12'548 gesenkt werden.

Linke Parteien haben Referendum angekündigt

Nach dem klaren Resultat im Nationalrat entscheidet in einem nächsten Schritt der Ständerat über die BVG-Reform. Linke, Grüne und Gewerkschaften haben allerdings bereits angekündigt, das Referendum ergreifen zu wollen, sollte die Vorlage auch im Ständerat bestätigt werden. Wird tatsächlich das Referendum ergriffen, kommt die BVG-Reform vors Volk.

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