Steuerbehörden wie auch Private verfügen regelmässig über hochsensible Finanzdaten von Steuerpflichtigen. Diese Daten dürfen nur im Einklang mit dem Datenschutzrecht weitergegeben werden.
Schutz von sensiblen Finanzdaten
Jede in der Schweiz ordentlich steuerpflichtige Person ist verpflichtet, jährlich eine vollständige und korrekt ausgefüllte Steuererklärung einzureichen. Mit der Steuerveranlagung ist immer auch eine Durchleuchtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen verbunden. Dieser muss gegenüber den zuständigen Behörden Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, Lohnausweise sowie Bankauszüge einreichen und Schulden deklarieren. Der Steuerpflichtige hat dabei ein Interesse, dass seine privaten Daten geschützt werden, wobei das Schutzbedürfnis allerdings nicht bei allen Daten gleich hoch ist.
Datenweitergabe durch die Steuerbehörden
Die Steuerbehörden sind berechtigt Finanzdaten der Steuerpflichtigen unter bestimmten Bedingungen weiterzugeben.
Ansässigkeitsbescheinigung
Im Rahmen grenzüberschreitender Handelsbeziehungen kann es vorkommen, dass ausländische Vertragspartner das inländische Unternehmen auffordern, seine steuerliche Ansässigkeit in der Schweiz zu bescheinigen. Das inländische Unternehmen muss dabei nachweisen, dass es keinen speziellen Steuerstatus geniesst, sondern in der Schweiz ordentlich besteuert wird. Die Ansässigkeitsbescheinigung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgestellt, weshalb aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Einwilligung vorliegt. Zudem wird die Bescheinigung dem Steuerpflichtigen selbst und nicht etwa dem Vertragspartner zugestellt. Das Datenschutzrecht ist damit gewahrt.
Gerichtsverfahren
Ist der Steuerpflichtige in einen Zivilprozess involviert oder läuft gegen ihn ein Strafverfahren und besteht eine Notwendigkeit, Finanzdaten einzusehen, können das zuständige Gericht oder die verantwortlichen Strafverfolgungsbehörden die Herausgabe der entsprechenden Informationen verlangen. Die Weitergabe erfolgt in diesem Fällen gestützt auf eine gesetzliche Grundlage und demnach in Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht.
Datenweitergabe durch Private
Auch Private sind unter Umständen berechtigt oder sogar verpflichtet, Steuerdaten herauszugeben. Zu einer Weitergabe kommt es häufig im Zusammenhang mit mehrwertsteuerrechtlichen Belangen.
Lohnausweis
Die auf dem Lohnausweis enthaltenen Informationen geben nicht nur Aufschluss über die Einkommensverhältnisse des Steuerpflichtigen, sondern tangieren unter Umständen auch die Mehrwertsteuerpflicht des Arbeitgebers. Weil gestützt auf gesetzliche Vermutung alle im Lohnausweis deklarierten Leistungen (z.B. Geschäftsfahrzeug) als entgeltlich erbracht gelten, hat der Arbeitgeber Mehrwertsteuer auf diesen zu entrichten. Um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, muss der Arbeitgeber sodann sensible Finanzdaten gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung offenlegen. Die Weitergabe der Informationen basiert dabei auf einer gesetzlichen Grundlage und ist demnach auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig.
Auskunftspflicht
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist zudem berechtigt, sensible Daten über mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen von auskunftspflichtigen Dritten heraus zu verlangen, wenn diese Informationen zur Feststellung der Steuerpflicht oder Berechnung der Steuerforderung erforderlich sind. Die Eidgenössische Steuerverwaltung tätigt derartige Anfragen aber in der Regel nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts auf einen Abgabebetrug. Da die Weitergabe wiederum gestützt auf eine gesetzliche Grundlage erfolgt, ist das Datenschutzrecht wiederum gewahrt.
Grundlagen im Datenschutzrecht
Die Weitergabe von Steuerdaten erfolgt in der Regel gestützt auf gesetzliche Bestimmungen. Neben der gesetzlichen Grundlage kommen aber auch die Einwilligung des Steuerpflichtigen sowie überwiegende öffentliche oder private Interessen als Rechtfertigungsgründe infrage.
Quelle: Weka Artikel: Datenschutz im Steuerrecht: Wann dürfen Daten weitergegeben werden? Vom 10. März 2020, abgerufen von <https://www.weka.ch/themen/steuern/juristische-personen/steuerliche-sonderstati/article/datenschutz-im-steuerrecht-wann-duerfen-daten-weitergegeben-werden/> vom 28.September 2021.
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