Die Kostenartenrechnung stellt die erste Stufe der Betriebsbuchhaltung dar. Lesen Sie in unserem Artikel welche Möglichkeiten zur Gliederung von Kosten üblich sind.
Funktion und Gliederung der Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ermittelt, welche Kosten wann und in welcher Höhe angefallen sind. Sie liefert damit die notwendigen Daten für die nachgelagerte Kostenstellen- sowie Kostenträgerrechnung. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Kosten zu gliedern:Nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren:
- Materialkosten
- Personalkosten
- Kapitalkosten
- etc.
Nach der Art der betrieblichen Funktion:
- Beschaffungskosten
- Fertigungskosten
- Vertriebskosten
- Verwaltungskosten
- etc.
Nach der Art der Verrechnung:
- Einzelkosten – können den Kostenträgern direkt zugerechnet werden(z.B. Holz bei der Möbelherstellung)
- Gemeinkosten – werden mithilfe der Kostenstellenrechnung anteilig verrechnet(z.B. Versicherung für das Produktionsgebäude)
Nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen:
- Fixe Kosten – bestehen unabhängig von der Ausbringungsmenge(z.B. Miete des Produktionsgebäudes)
- Variable Kosten – verändern sich in Abhängigkeit von der Ausbringungsmenge(z.B. Holz bei der Möbelherstellung)
Nach der Herkunft der Kostengüter:
- Primäre Kosten – Leistungen bzw. Produktionsfaktoren aus externen Quellen(z.B. Lohnkosten)
- Sekundäre Kosten – Verbrauch selbsterstellter Güter bzw. Leistungen(z.B. Reparaturen durch betriebsinternen Elektriker)
Nicht einzubeziehende Kosten
Die Kostenrechnung bildet nur den Leistungserstellungsprozess ab. Aus diesem Grund werden folgende Kostenarten nicht in die Kalkulation miteinbezogen:
- Betriebsfremde Kosten (z.B. Spenden)
- Kosten und Leistungen, die keinen Bezug zur eigentlichen Leistungserstellung haben (z.B. Gewinne durch den Verkauf von Wertpapieren)
- Ausserordentliche Kosten bzw. Erlöse (z.B. Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen)