Beurteilung von Goodwill in der Rechnungslegung

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Beurteilung von Goodwill in der Rechnungslegung

Vielfach liegt der Kaufpreis für ein Unternehmen über dem Wert der übernommenen Nettoaktiven. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Nettoaktiven wird als Goodwill bezeichnet.

Behandlung von Goodwill

Unabhängig davon ob ein Share Deal oder ein Asset Deal vorgenommen wird, ist der Kaufpreis in der Regel höher als der Wert der Nettoaktiven. Dieser Mehrwert wird als Goodwill bezeichnet. Der Aufpreis bestimmt sich durch den Ertrag oder den Nutzen welcher der Käufer erwartet. Allgemein haben Firmenübernahmen verschiedene Gründe. Zum einen können Vertriebskanäle gemeinsam genutzt werden oder durch die Stärkung der Marktposition können höhere Margen erzielt werden. Darüber hinaus erwartet ein Käufer häufig günstigere Kostenstrukturen.

Marken und Patente

Hat ein Unternehmen während mehrerer Jahre eine starke Marke aufgebaut oder Patente genutzt um dadurch geschütztes Know-how aufzubauen, so kann dies ein Teil des bezahlten Mehrwerts darstellen. Vor allem den Wert einer eigenen Marke kann ein Unternehmen häufig, wegen Vorschriften der Rechnungslegung, nicht adäquat bilanzieren.Der Goodwill wird auch als Barwert der erwarteten künftigen Übergewinne bezeichnet werden. Heute besteht dahin gehend eine Regelung, dass der Goodwill aktiviert werden muss und danach über die geplante Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Eine Verpflichtung zur Abschreibung besteht allerdings nicht. Jedoch muss regelmässig ein so genannter Impairment-Test vorgenommen werden. Bei diesem wird geprüft, ob eine Wertberichtigung vorgenommen werden muss.

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