Die Bewertung von Forderungen geht grundsätzlich von deren Nennwert aus. Allenfalls muss aber eine Wertberichtigung (Delkredere) oder eine Wertkorrektur vorgenommen werden.
Bewertung von Forderungen
Bei der Bewertung von Forderungen gilt es verschiedene Risiken zu berücksichtigen. Dies ist beispielsweise der Zahlungseingang. Werden bei einem Kunden Befürchtungen laut über Zahlungsprobleme oder wird gar ein möglicherweise drohender Zahlungsausfall vermutet, so muss dies durch das Unternehmen berücksichtigt werden. Die Analyse der Zahlungsfristen, der Struktur nach Fälligkeitsdatum oder die Aufteilung nach Ländergruppen ermöglichen es einem Unternehmen, die bestehenden Risiken zu beurteilen. Allenfalls ist aufgrund der Erkenntnisse eine Wertberichtigung vorzunehmen.Gewährleistung: Wegen fehlerhaften Lieferungen oder Qualitätsmängeln kann eine Nachbesserungspflicht entstehen. Daraus entstehen für das Unternehmen Kosten die berücksichtigt werden müssen. Es kann entweder zu Rückstellungen für zusätzlich zu erbringende Leistungen führen oder es muss eine Wertberichtigung auf den Forderungen vorgenommen werden.Ebenfalls zu berücksichtigen sind Währungsschwankungen. Forderungen in fremder Währung müssen am Bilanzstichtag in die für Rechnungslegung massgebliche Währung umgerechnet werden. Weiter zu beachten sind Absicherungsgeschäfte für Währungsrisiken.Die Wertkorrekturen werden als Wertberichtigung bezeichnet. Üblicherweise wird die Korrektur indirekt vorgenommen. Dies bedeutet, dass die ursprüngliche Forderung nicht vermindert wird, sondern die Wertkorrektur über einen Posten mit negativem Saldo ausgewiesen wird.
Einzel- und Pauschalbewertung
Bei der Wertberichtigung wegen Zweifeln an der Bonität eines Schuldners sowie bei den Währungskorrekturen wird eine Einzelbewertung vorgenommen. Das heisst, jede einzelne Forderung die betroffen ist wird analysiert. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird mittels der Pauschalbewertung Rechnung getragen. Es wird eine pauschale Wertberichtigung vorgenommen. Diese wird als Delkredere bezeichnet.